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Planungsleit- und Grundsätze der Elbe-Lippe-Leitung Nord

Der Ausbau von Höchstspannungsleitungen in Deutschland ist mehr als nur ein technisches Projekt – es ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer stabileren und zuverlässigeren Energieversorgung.

Lesezeit
4 Minuten

Letzte Aktualisierung
24.7.2024

Übertragungsnetzbetreiber wie TenneT navigieren durch ein dichtes Netz aus Regeln und Gesetzen, das ihren Handlungsspielraum oft einschränkt. Dabei spielen Planungsleitsätze und Planungsgrundsätze eine zentrale Rolle. In diesem Blogartikel erwarten Sie Informationen über die Vorgaben und Richtlinien dieses Projekts, einschließlich ihrer Bedeutung für die Energieinfrastruktur und den Umweltschutz.

 

Planungsleitsatz vs. Planungsgrundsatz

  • Planungsleitsätze sind verbindliche Vorgaben, die durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften wie Verordnungen und Satzungen festgelegt sind und stets eingehalten werden müssen.

  • Planungsgrundsätze hingegen sind abwägungsrelevante Punkte, die in Relation zu anderen Belangen berücksichtigt werden müssen und daher nicht immer verpflichtend sind.

 

Technisch effiziente und sichere Umsetzung

Das Ziel ist ein möglichst kurzer und geradliniger Leitungsverlauf, um Eingriffe in privates Eigentum, das Wohngebiet und geschützte Lebensräume zu minimieren. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, wird ein ausreichender Abstand zu technischen Infrastrukturen wie Autobahnen, Windenergieanlagen und Gasleitungen gehalten. Auch die gesetzlichen Grenzwerte für Schallimmissionen sowie elektrische und magnetische Felder werden nicht nur eingehalten, sondern mit allen Projekten deutlich unterschritten. Zusätzlich berücksichtigen wir die speziellen Regelungen der Bundesländer zum Wohngebietsschutz.

 

Bestmögliche Einbindung in Landschaft und Infrastrukturen

Damit sich die Leitungen harmonisch in das bestehende Umfeld einfügen, werden die Leitungen, wo immer möglich, mit bestehender Infrastruktur gebündelt. Dies gelingt beispielsweise durch den Bau innerhalb einer bereits vorhandenen Leitungstrasse oder die räumliche Orientierung an Straßen- und Schienenwegen. Es wird darauf geachtet, Windparks zu umgehen und die Anliegen der Forst- und Landwirtschaft gezielt zu berücksichtigen.

 

Schonung von Umwelt und Natur

Der schonende Umgang mit Umwelt und Natur ist für TenneT von großer Bedeutung. Dazu zählt der Erhalt von FFH-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten, besonderer Landschaften, Waldflächen, Kulturgütern, Denkmälern und archäologischen Fundstätten. TenneTs Trassierer achten darauf, Masten und Kabelübergangsanlagen an ökologisch verträglichen Standorten zu platzieren.

 

Neben den allgemeinen Planungsgrundsätzen verfolgt TenneT auch vorhabenbezogene Planungsgrundsätze, die sich explizit auf das jeweilige Projekt beziehen. Im Fall der Elbe-Lippe-Leitung Nord sind dies:

  • Die vorrangige Bündelung mit der planfestgestellten Leitung Stade – Landesbergen.

  • Eine getrennte Planung und möglichst keine gemeinsamen Masten der Elbe-Lippe-Leitung Nord und der Leitung Stade – Landesbergen.

  • Reduzierung von Leitungskreuzungen mit anderen 380-kV-Leitungen, insbesondere wenn sie ebenfalls in Nord-Süd-Richtung verlaufen.

  • Meidung von konfliktträchtigen technischen Engstellen sowie Kreuzungen mit weiterer empfindlicher Infrastruktur wie Bahnstrecken, Autobahnen oder 110-kV-Leitungen.

  • Vermeidung enger Parallelläufe zu unterirdischen Versorgungsleitungen wie Gas- oder Erdölleitungen.

  • Einhaltung des Schutzstreifens zwischen Freileitungstrassen (in der Regel >60m).

Ein Großteil der Planungsgrundsätze ergibt sich aus Sicherheitsgründen. Da Höchstspannungsleitungen als kritische Infrastruktur gelten, unterliegen Planung und Betrieb strengen Vorgaben. Bei Leitungskreuzungen oder dem Führen von zwei Leitungen auf einem Masten besteht immer das Risiko, dass bei einem Ausfall der einen Leitung auch die andere betroffen ist. Um eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten, wird demnach so geplant, dass die jeweiligen Leitungen möglichst unabhängig voneinander betrieben werden können.

Die Elbe-Lippe-Leitung Nord definiert durch ihre klaren Planungsleit- und Grundsätze nicht nur die Umsetzung einer Höchstspannungsleitung, sondern auch einen bedeutenden Schritt hin zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Diese Leitlinien setzen Standards in Umweltschutz, Sicherheit und Integration in die Landschaft, und zeigen, wie verantwortungsbewusste Energieinfrastruktur entwickelt werden kann.

Zur Beschleunigung des dringend notwendigen Netzausbaus wurde 2023 das EnWG novelliert. Für Ersatz- oder Parallelneubauten wurde die Bündelung der Planung gestärkt. Hierfür wird die Prüfung von in Frage kommenden Alternativen für den beabsichtigen Verlauf der Trasse auf den Raum in und unmittelbar neben der Bestandstrasse beschränkt und dadurch ein beschleunigtes Verfahren erzielt. Eine Prüfung außerhalb dieses Raumes wird nur aus zwingenden Gründen, beispielsweise bei Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) veranlasst. Ziele der Raumordnung, die den Abstand von Hochspannungsleitungen zu Gebäuden oder überbaubaren Grundstücksflächen früher regelten, sind keine dieser zwingenden Gründe. Konkret bedeutet dies, dass eine Abstandsregelung von 200 beziehungsweise 400 Metern hiermit nicht mehr zum Tragen kommt.

  • Elbe-Lippe-Leitung Rotenburg
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