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Ostbayernring

Der Ostbayernring ist ein 380-kV-Ersatzneubau, der die Versorgungs-, Netz- und Ausfallsicherheit für Oberfranken und die Oberpfalz sicherstellen soll.


Region
Bayern
Projektart
Ersatzneubau
Kategorie
onshore
Status
preparation
Projekttags
  • Ostbayernring
  • 380kV
Ostbayernring Header

Über das Projekt

Um die Versorgungs-, Netz- und Ausfallsicherheit für die gesamte Region Oberfranken und Oberpfalz auch zukünftig sicherzustellen, müssen die Transportkapazitäten des Ostbayernrings deutlich erhöht werden.

Ostbayernring Projektkarte

Der Ostbayernring ist eine rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt.

Aufgrund der zunehmenden Einspeisung regenerativer Energien gerät der Ostbayernring regelmäßig an seine Kapazitätsgrenzen. Um die Versorgungs-, Netz- und Ausfallsicherheit für die gesamte Region in Oberfranken und der Oberpfalz auch zukünftig sicherzustellen, müssen die Transportkapazitäten des Ostbayernrings deutlich erhöht werden. Daher wurde der Ersatzneubau des Ostbayernrings als Maßnahme Nr. 18 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen.

Mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes 2013 wurden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf der Maßnahme gesetzlich festgestellt. Beides wurde im Frühjahr 2021 erneut im Rahmen der Neufassung des Bundesbedarfsplangesetztes durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat bestätigt. Der Ersatzneubau wird in bestehender Trasse geplant, um die vorhandenen 380/220-Kilovolt-Systeme auf zwei 380-Kilovolt-Systeme auszubauen. Nach der Fertigstellung des Ersatzneubaus erfolgt der Rückbau der Bestandstrasse. Der Bau des Projekts hat im Sommer des Jahres 2021 begonnen.

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    Bauphasen Freileitung

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    Ostbayernring Planfeststellungsbeschluss

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    Anbringung von Flugwarnkugeln

Verfahrensstand

In allen Teilabschnitten sind die jeweiligen Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren bereits weit fortgeschritten.

Beim Ostbayernring handelt es sich um einen Ersatzneubau. Daher wird die Stromleitung in Anlehnung an die bestehende Trasse geplant. Im Vorfeld zum Raumordnungsverfahren hat TenneT zahlreiche Anregungen der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger mit aufgenommen und untersucht. In den drei Bereichen Schwandorf, Windischeschenbach und Neuensorg hat TenneT eine zusätzliche Bürgerbeteiligung angeboten, weil sich die Wohnbebauung dort in der Vergangenheit besonders nah an die Leitung heran entwickelt hat. TenneT hat ausschließlich in der Bürgerbeteiligung entwickelte Varianten in das Raumordnungsverfahren eingereicht.

Im November 2015 hatte die Regierung der Oberpfalz das Verfahren federführend eröffnet. Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit konnten sich bis zum 29. Januar 2016 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben waren an die jeweilige Kommune zu richten, die diese dann gebündelt an die Regierung der Oberpfalz weiterleitet.

Unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen sowie dem besonderen Aspekt des Wohnumfeldschutzes haben die Regierungen der Oberpfalz und von Oberfranken die Leitungsführung beurteilt.

Der Aspekt des Wohnumfeldschutzes ist in der landesplanerischen Beurteilung von zentraler Bedeutung. Rund zwei Drittel der raumgeordneten Trasse verlaufen im Bereich oder parallel zur bestehenden Leitung. Dadurch werden neue Betroffenheiten vermieden. Weitere Abschnitte sind in Bündelung mit bestehender liniengebundener Infrastruktur wie der Autobahn A93 oder Erdöl- und Gasleitungen positiv beurteilt worden. Die restlichen Abschnitte sind in neuer Trasse geplant, um vor allem die Abstände zu bestehenden Wohngebieten deutlich zu vergrößern. Die landesplanerische Beurteilung enthält außerdem zahlreiche Maßgaben, deren Ziel es ist, weitere Siedlungsbereiche zu entlasten und ökologisch sensible Bereiche zu schützen. Darüber hinaus sind Maßgaben zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft sowie zum Wasserschutz und zur Verringerung der Auswirkungen auf den Rohstoffabbau festgeschrieben worden.

Nachdem beide Regierungen das Raumordnungsverfahren für den Ostbayernring im November 2016 mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen haben, haben wir die Vorbereitungen für die Planfeststellungsverfahren der Teilabschnitte des neuen Ostbayernrings begonnen, die jeweils mit einem Planfeststellungsbeschluss enden.

Im Vorfeld zum Planfeststellungsverfahren hat das Team des Ostbayernrings die Feinplanungen für die 380-Kilovolt-Freileitung mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Kommunen, Fachbehörden und -verbänden sowie allen weiteren Beteiligten eng abgestimmt. In über 300 Einzelgesprächen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern konnten wir weitere wertvolle Planungshinweise aufnehmen. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller technischen und fachlichen Umsetzungsmöglichkeiten haben wir den detaillierten Leitungsverlauf und die technischen Parameter für den Ostbayernring festgelegt. Mit der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen wurde der finale Leitungsverlauf veröffentlicht, den die TenneT beantragt hat. Etwaige Planänderungen, die nach den Erörterungsterminen in das Planfeststellungsverfahren einfließen werden, sind noch nicht berücksichtigt.

Die Antragskonferenzen, die sogenannten Scoping Termine zu den Planfeststellungsverfahren, haben bei der Regierung von Oberfranken am 29. Mai 2017 und bei der Regierung der Oberpfalz am 29. Juni 2017 stattgefunden.  

Der Ostbayernring ist in vier Planungsabschnitte und Planfeststellungsverfahren unterteilt, die aus planungstechnischen und aus organisatorischen Gründen bei den zuständigen Behörden zeitlich und genehmigungsrechtlich entflochten sind. genehmigungsrechtlich entflochten sind. Weitere Informationen zu den Planungsabschnitten finden Sie direkt auf den Abschnittsreitern auf dieser Website. 

Netzausbauprojekte wie der Ostbayernring durchlaufen ein mehrstufiges Planungs- und Genehmigungsverfahren, bevor ein Baurecht erteilt werden kann. Erst nach abgeschlossenem Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren erlässt die Genehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss – der Startschuss für die Bauphase.

Beim neuen Ostbayernring war es für den ersten Teilabschnitt schon so weit: Im Sommer 2021 hat der Bau der neuen Stromleitung zwischen Redwitz und Mechlenreuth begonnen. Die Inbetriebnahme des Abschnitts ist bereits im Folgejahr geplant. Mitte des Jahres 2022 wird dann voraussichtlich der Baubeginn für den Abschnitt A (Etzenricht - Schwandorf) folgen. Im Jahr 2023 gehen dann auch die Abschnitte BNord und BSüd (Mechlenreuth - Etzenricht) in die Bauphase über. Bis 2025 soll der gesamte Ersatzneubau komplett fertiggestellt sein. Im Anschluss wird die Bestandsleitung zurückgebaut. Der Rückbau der einzelnen Teilabschnitte beginnt nach der Inbetriebnahme des jeweiligen Abschnittes. Dieser wird jeweils voraussichtlich ein Jahr nach der Inbetriebnahme eines Planungsabschnitts beendet sein.

Bauphasen

Jeder Teilabschnitt des Ostbayernrings durchläuft im Bau verschiedene Phasen. In der Bauvorbereitung werden zunächst alle beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter und Behörden informiert, um den Bauablauf gemeinsam abzustimmen. Die Baufirmen richten sich für die Zeit des Baus einen Bauhof mit Büro ein, um das Geschehen vor Ort optimal betreuen zu können. Im Anschluss daran werden die genauen Maststandorte markiert und die Mastgründungen ausgeführt. Je nach Beschaffenheit des Bodens können es Plattenfundamente, Stufenfundamente oder auch gerammte oder gebohrte Fundamente sein. Sobald das Fundament mit dem Mastfuß steht, werden die Masten vormontiert und miteinander verschraubt, ehe diese auf das Fundament gesetzt werden. Die Leiter- und Blitzschutzseile werden dann über eine Seilwinde oder per Helikopter auf die Masten aufgezogen. Nach der Beseilung ist der Mast fertiggestellt und alle vorübergehend genutzten Flächen werden in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Die reine Bauzeit für einen Mast beträgt durchschnittlich rund vier bis sechs Wochen. Sobald alle Masten eines Teilabschnitts beseilt sind, kann die Leitung an die Umspannwerke angeschlossen werden.
 

Projektbeschreibung

Schon heute wird in Oberfranken und der Oberpfalz an vielen Tagen im Jahr mehr Energie produziert, als dort verbraucht werden kann. In den großen Industriestandorten Bayerns fehlt diese Energie hingegen. Diese Lücke soll der neue Ostbayernring schließen.

Notwendigkeit

Die Energiewende bringt deutliche Veränderungen für das deutsche Stromnetz mit sich. Früher wurden Kraftwerke dort gebaut, wo der Strom benötigt wurde. So wurde die Energie über kurze Strecken direkt zu den Verbrauchern gebracht. Aber Windräder und Solaranlagen stehen nicht unbedingt in der Nähe der Verbraucher, sondern dort, wo sie am meisten Energie produzieren können. Zusätzlich sollen bis Ende 2022 alle deutschen Kernkraftwerke vom Netz gehen. Die Regionen Oberfranken und Oberpfalz waren davon bereits im Jahr 2015 mit der Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld betroffen. Nach dem Wegfall des Kernkraftwerks, wie auch der konventionellen Kraftwerke Arzberg, Schwandorf und Pleinting übernimmt der Ostbayernring vorrangig den Transport regenerativer Energien.

Entlang des Ostbayernrings wird schon jetzt oftmals deutlich mehr Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen produziert, als vor Ort gebraucht wird. In den großen bayerischen Verbrauchszentren fehlt diese Energie künftig insbesondere durch die Abschaltung der Kernkraftwerke. In wind- oder sonnenschwachen Zeiten versorgt der Ostbayernring wiederum über das nachgelagerte 110-Kilovolt-Verteilernetz Oberfranken und die Oberpfalz mit Strom. Für die Versorgungs-, Netz- und Ausfallsicherheit müssen die Transportkapazitäten des Ostbayernrings deutlich erhöht werden. Aufgrund dieses Bedarfs wurde der Ersatzneubau des Ostbayernrings als Maßnahme Nr. 18 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes 2013 wurden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf der Maßnahme gesetzlich festgestellt. Beides wurde im Frühjahr 2021 erneut im Rahmen der Neufassung des Bundesbedarfsplangesetztes durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat bestätigt.

Ostbayernring

Eine Ertüchtigung der aktuellen Leitung wurde nach dem NOVA-Prinzip (Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Netzausbau) intensiv geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die erforderliche Steigerung der Übertragungskapazität nur durch einen Ersatzneubau möglich ist. Zudem erlauben die aktuellen Masttypen des Ostbayernrings aufgrund ihrer technischen Voraussetzungen und ihres Alters statisch keine Spannungsumstellung mit Neubeseilung. Ferner müsste die Leitung während der Ertüchtigungsphase des alten Systems vom Netz genommen werden, was aufgrund ihrer zentralen Versorgungsfunktion für die Region Oberfranken und Oberpfalz nicht möglich ist. Daher wird der neue Ostbayernring als Ersatzneubau umgesetzt. Die Bestandstrasse wird nach Fertigstellung des neuen Ostbayernrings zurückgebaut.

Bauliche Anpassungen der Umspannwerke

Im Zuge des Ersatzneubaus des Ostbayernrings und der damit verbundenen Netzverstärkung werden auch die mit der Leitung verknüpften Umspannwerke Redwitz, Mechlenreuth, Etzenricht und Schwandorf baulich angepasst, so dass eine Versorgung der Regionen Oberfranken und Oberpfalz über das nachgelagerte 110-Kilovolt-Verteilernetz sichergestellt werden kann. Die Umspannwerke verbinden nämlich das Höchstspannungsnetz der TenneT mit den 110-Kilovolt-Leitungen des Bayernwerks.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zum neuen Ostbayernring.

  • 2012: Die Trasse wurde im Netzentwicklungsplan von der Bundesnetzagentur bestätigt.
  • 2013: Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Trassenausbaus wurden durch das Bundesbedarfsplangesetz gesetzlich festgelegt.
  • 2015-2016: Das Raumordnungsverfahren (ROV) wird durchgeführt. Die in ihren Belangen berührten Träger öffentlicher Belange (TÖB) werden im ROV beteiligt.
  • 2017-2021: Nach Abschluss des ROV folgt das Planfeststellungsverfahren (PFV), in dem der parzellenscharfe Trassenverlauf festgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden wiederum im Verfahren beteiligt. Das PFV endet mit dem rechtlich verbindlichen Planfeststellungsbeschluss.
  • 2021-2025: Geplanter Bau des Ersatzneubaus Ostbayernring
  • 2025: Geplante Inbetriebnahme der Leitung. Nach Inbetriebnahme erfolgt der Rückbau des bestehenden Systems.

Der erste Schritt des formellen und öffentlichen Genehmigungsverfahrens für alle Leitungsprojekte, die in die Zuständigkeit eines Bundeslandes fallen, ist das Raumordnungsverfahren. In diesem Verfahren wird geprüft, welcher Trassenkorridor die umweltverträglichste und landesplanerisch vernünftigste Lösung für einen Neubau darstellen würde. Nach Einreichung der Unterlagen erfolgt die Auslegung der Unterlagen in allen betroffenen Kommunen.

Die Träger öffentlicher Belange (also alle wichtigen Verwaltungen öffentlicher Sachbereiche, dazu zählen neben Behörden auf Landes- und Kreisebene auch z. B. Wasserwerke, Energieversorger und Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken) haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Projekt einzureichen. Auch die Bürger können über Ihre Kommune eine Stellungnahme abgeben. Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens empfiehlt die Genehmigungsbehörde mit der landesplanerischen Beurteilung einen Korridor für die Feintrassierung. Diese Empfehlung ist nicht rechtsverbindlich, muss aber im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden.

Für die endgültige Genehmigung eines Leitungsbauvorhabens ist dann ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Hierbei werden nach der öffentlichen Auslegung erneut Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft. Diese werden dann bei einem abschließenden Erörterungstermin diskutiert. Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss, der letztlich die genaue Trassenführung festlegt, inklusive der Maststandorte. Erst dann kann mit dem Leitungsbau begonnen werden. 

Überall wo Strom fließt, gibt es elektrische und magnetische Felder. Das gilt für jedes Haushaltsgerät. Und das gilt selbstverständlich auch für Höchstspannungsleitungen.

Elektrische und magnetische Felder begleiten uns somit ständig in unserem Alltag. Ein elektrisches Feld entsteht, sobald ein Körper elektrisch geladen ist. Zum Beispiel, wenn eine Lampe ans Stromnetz angeschlossen ist, auch wenn sie nicht eingeschaltet ist. Ein magnetisches Feld entsteht dagegen erst, wenn elektrischer Strom fließt – also sobald z.B. eine Lampe eingeschaltet wird.

Das elektrische Feld einer Höchstspannungsleitung resultiert aus der Betriebsspannung der Leitung. Die Stärke eines elektrischen Feldes wird gemessen in Kilovolt pro Meter (kV/m). Die Feldstärke nimmt mit dem Abstand vom Leiterseil deutlich ab. Bäume, Vegetation und Gebäude reduzieren das Feld noch weiter. Dementsprechend sind in unserem Wohnumfeld z.B. die elektrischen Felder der Haushaltsgeräte, die wir in unserer direkten Nähe verwenden, wesentlich stärker als die von Hochspannungsleitungen in der weiteren Umgebung.

Das magnetische Feld resultiert aus dem fließenden Strom in der Leitung. Die Feldlinien verlaufen in konzentrischen Kreisen um die Leiterseile. Auch hier wird die Stärke des Feldes mit zunehmendem Abstand vom führenden Leiterseil deutlich geringer. Die Stärke des magnetischen Feldes – auch als magnetische Flussdichte bezeichnet – wird gemessen in Mikrotesla (µT). Je größer die Stromstärke ist, desto höher ist auch die magnetische Feldstärke. Im Gegensatz zum elektrischen Feld durchdringen Magnetfelder fast ungehindert die meisten Materialien.

In Deutschland sind die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder seit Dezember 1996 in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) verbindlich festgesetzt.

Auch nach der Novellierung der Verordnung 2013 wurden die Grenzwerte wiederholt bestätigt. Die Grenzwerte dienen dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen und begrenzen elektromagnetische Einwirkungen in Bereichen für den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung auf: eine elektrische Feldstärke von 5 Kilovolt pro Meter (kV/m), eine magnetische Flussdichte von 100 Mikrotesla (µT).Der Messpunkt für diese Grenzwerte liegt direkt unter der Leitung einen Meter über dem Boden.

Es gibt in Bayern keine gesetzlich verbindlich festgelegten Mindestabstände von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden. Der Schutz vor möglichen Beeinträchtigungen durch die elektrischen und magnetischen Felder von Höchstspannungsleitungen wird in Deutschland durch die Bestimmungen der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) geregelt. 

Die darin vorgeschriebenen Grenzwerte berücksichtigen stets den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung. Die Grenzwerte sind beim Betrieb einer Leitung auch bei Wohngebäuden in unmittelbarer Nähe zur Leitung einzuhalten. Dies ist vom Leitungsbetreiber sicherzustellen. 

Ergänzend hat der Bayerische Ministerrat Anfang 2018 neue Abstandsregelungen für Freileitungen im Landesentwicklungsprogramm (LEP) beschlossen. Zum Schutz des Wohnumfeldes soll innerhalb von Ortschaften ein Mindestabstand von 400 Metern von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen gelten. Außerhalb von Ortschaften soll ein Mindestabstand von 200 Metern gelten. Diese Abstandsregelungen sind als Grundsätze im LEP verankert, d.h. sie sind nicht zwingend einzuhalten, sondern in Abwägung mit anderen Schutzgütern zu beachten. Die Raumordnungsbehörden der Oberpfalz und von Oberfranken haben die Abstandsregelungen in Ihrer Abwägung für das Raumordnungsverfahren bereits vorsorglich mit berücksichtigt. Zahlreiche Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung beziehen sich auf den Wohnumfeldschutz und verändern den Leitungsverlauf des Ostbayernrings dahingehend.

Ungeachtet dessen ist TenneT bestrebt, bei der Errichtung neuer Leitungen möglichst große Abstände zu Wohngebäuden zu gewährleisten. Überspannungen von Wohngebäuden sind durch die novellierte 26. BImSchV in Zukunft bei Neubauprojekten ohnehin ausgeschlossen.

Informationen dazu erhalten Sie vom Bundesamt für Strahlenschutz im Internet.

Beim Leitungsbau werden auch private Grundstücke genutzt. Diese bleiben im Besitz der Eigentümer. Der Eigentümer gestattet der TenneT aber  die Flächen für den Bau und den Betrieb der Leitung zu nutzen. Zur Sicherung dieser Gestattung erhält TenneT eine sogenannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Diese Dienstbarkeit wird ins Grundbuch eingetragen und durch Zahlung einer Geldsumme entschädigt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich z.B. nach dem Verkehrswert der Fläche und der Nutzungsart.

TenneT geht während des Genehmigungsverfahrens auf die betroffenen Eigentümer zu, um mit ihnen über die grundbuchrechtliche Sicherung der entsprechenden Nutzungsrechte zu verhandeln.

TenneT achtet darauf, die Beeinträchtigungen für die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte auf ein Mindestmaß zu reduzieren – sowohl während der Bauarbeiten als auch beim späteren Betrieb der Leitung.

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist eine grundbuchrechtliche Eintragung gemäß § 1090 BGB, um das Grundstück für die Leitungsführung zu nutzen.

Der jeweilige Eigentümer des Grundstückes verpflichtet sich dadurch, die Leitung sowie die zugehörigen Maste auf seinem Grundstück zu dulden und im Bereich des Schutzstreifens keine Maßnahmen vorzunehmen, die den Betrieb und den Bestand der Leitung gefährden. Daher werden im Bereich der Leitung Bebauungsbeschränkungen für die Eigentümer festgesetzt. Die entstehenden wirtschaftlichen Verluste und Einschränkungen für den Eigentümer werden durch Entschädigungszahlungen kompensiert.

Bei jedem Grundstück, das in Anspruch genommen werden muss, wird der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte entschädigt. Die Entschädigung richtet sich im Allgemeinen nach dem Verkehrswert der Fläche und berücksichtigt Nutzungsart, Flächenerträge, Bodenrichtwerte, Bodenwertzahlen, Belastungen der Grundstücke sowie die Größe der nutzungseingeschränkten Fläche oder Ausfallfläche.

Entschädigungen werden für die Überspannung durch die Leiterseile und für die Maststandorte gezahlt. Für eventuelle Schäden und Ertragsausfälle wird in jedem Fall eine angemessene Flurschadensentschädigung gezahlt.

Während der Bauzeit lassen sich kurzzeitige Beeinträchtigungen auf Zufahrts- und Baustellenflächen nicht vermeiden. Hierfür wird ein Bauablaufplan erstellt, aus dem hervorgeht, wann und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Schäden, welche im Rahmen der Baumaßnahmen entstehen, werden direkt als Flurschaden entschädigt.

Mit der Gesetzesnovelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) haben sich Bund und Länder auf eine Erhöhung und Vereinheitlichung von Entschädigungszahlungen für vom Netzausbau betroffene Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen verständigt. In Zukunft werden sogenannte einzutragende Dienstbarkeiten für Überspannungen mit 25 statt wie zuvor mit 20 Prozent des Verkehrswertes der in Anspruch genommen Fläche erstattet. Wiederkehrende Zahlungen sind aber auch im NABEG 2.0 nicht vorgesehen.

TenneT hat im Dezember 2019 eine Rahmenvereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband (BBV) abgeschlossen, nachdem die Landwirte dem Verband ihr Mandat zur Verhandlung mit TenneT gegeben hatten. In der Rahmenvereinbarung sind alle Entschädigungsgrundätze für den Ostbayernring festgehalten.

Ein Sicherheitsabstand ist notwendig, dieser wird als Schutzstreifen bezeichnet. Ein Schutzstreifen ist der überspannte Bereich unterhalb der Leitung bei ausgeschwungenen Leiterseilen inklusive eines Sicherheitsabstandes um die Leitung herum.

In diesem Bereich gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Grundstücks. Damit es zu keinen Berührungspunkten mit der Leitung kommt und die Stromversorgung nicht gefährdet wird, dürfen Gebäude und Bäume innerhalb dieses Streifens einen bestimmten Mindestabstand nicht unterschreiten.

Im Offenland (nicht überbaute, nicht durch Gehölzvegetation dominierte Gebiete) gleicht der Schutzstreifen einer Ellipse. Im Waldbereich verläuft der Schutzstreifen unter Berücksichtigung der Baumfallkurve parallel zur Leitung. In diesem Fall ist die Schutzstreifenbreite abhängig von der Endaufwuchshöhe der Bäume.

Um die Eingriffe in die Schutzgüter (wie z. B. Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser) so gering wie möglich zu halten, stehen verschiedene Mastbauformen zur Verfügung, die je nach örtlicher Gegebenheit eingesetzt werden können. Für das Planfeststellungsverfahren prüft TenneT sowohl den Einsatz von Stahlgittermasten als auch Maste in Vollwand-Bauform.

Zur Zeit ist eine Masthöhe von 60-70 Metern wahrscheinlich, da so trotz der erhöhten Transportkapazität des Ostbayernrings die gesetzlichen Grenzwerte von elektrischen und magnetischen Feldern (EMF) deutlich unterschritten werden. Darüber hinaus kann TenneT dadurch gewährlisten, dass die landwirtschaftliche  Bewirtschaftung künftig mit modernen großen Geräten möglich ist.

Die Abstände zwischen den einzelnen Masten variieren je nach landschaftlichen Gegebenheiten zwischen 350 m und 450 m.

Beim Ostbayernring wird eine Freileitung zum Einsatz kommen. Bei Drehstrom-Höchstspannungsnetzen sind Freileitungen Stand der Technik. Eine technische Funktionseinheit ist Stand der Technik, wenn sie die vorgesehene Funktion während der veranschlagten Lebensdauer zuverlässig erfüllt und auch wirtschaftlich genug ist, um sich auf dem Markt zu behaupten. Auf die Freileitung trifft dies vollkommen zu.

Eine Erdverkabelung ist wegen der vielen offenen technischen Fragen und der hohen Kosten derzeit in Deutschland zunächst nur bei gesetzlich festgeschriebenen Pilotprojekten vorgesehen. Hierbei geht es darum, mit Erdkabeln im Höchstspannungsbereich genauere Erfahrungen zu sammeln. Es lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen, wie sich die Erdverkabelung auf den ausgewählten Teststrecken bewähren wird.

Der Ostbayernring gehört nicht zu den gesetzlich festgelegten Pilotprojekten, so dass er als Freileitung geplant wird.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet zu sicherem und effizientem Bau und Betrieb von Leitungen. Danach ist eine Höchstspannungsleitung grundsätzlich als Freileitung auszuführen, denn Erdkabel sind im Drehstrom-Höchstspannungsbereich noch nicht Stand der Technik.

Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sowie das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ermöglicht den Einsatz von Erdkabeln bei Pilotprojekten in ganz Deutschland auf wirtschaftlich und technisch effizienten Teilabschnitten. Der Ostbayernring gehört nicht zu diesen Pilotprojekten.

Kontakt

Johannes M. Reinoso Guerra

Johannes M. Reinoso Guerra

Referent für Bürgerbeteiligung