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Technik & Bau

Baumaßnahmen für die Fulda-Main-Leitung


Region
Bayern, Hessen
Projektart
Projektunterseite
Kategorie
onshore
Status
preparation
Projekttags
  • Fulda-Main-Leitung
Fulda-Main-Leitung Header

Die Fulda-Main-Leitung ist eine geplante 380-kV-Wechselstromleitung, die von den Umspannwerken in Mecklar nach Dipperz in Hessen und von dort aus nach Bergrheinfeld/West in Bayern verlaufen soll. Die Leitung ist insgesamt ca. 130 km lang und wird in zwei Abschnitte bzw. zwei Maßnahmen unterteilt:

  • Abschnitt A verbindet die Umspannwerke Mecklar und Dipperz.
  • Abschnitt B führt vom Umspannwerk Dipperz zum Umspannwerk Bergrheinfeld/West.

Die Leitung wird als Freileitung geplant. Jedoch wurde das Vorhaben als Pilotvorhaben für Teilerdverkabelung im Bundesbedarfsplangesetz bestätigt und kann daher unter Erfüllung festgelegter Kriterien auf Teilstrecken als Erdkabel ausgeführt werden, um den Wohnumfeldschutz zu erhöhen und das Landschaftsbild zu erhalten.

Informationen zum Wegerecht

https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2024-04/Fulda-Main-Leitung%20Wegerecht.JPG

Freileitungen auf Höchstspannungsebene

Beim Bau von Freileitungen auf der Höchstspannungsebene – 380 Kilovolt (kV) – kommen in der Regel Stahlfachwerkmasten zum Einsatz, die eine technische Lebensdauer von bis zu 80 Jahren haben. Die erprobte Technologie ist leicht zu warten und kann bei Ausfällen in der Regel schnell wieder in Betrieb genommen werden. So garantieren Freileitungen ein stabiles Netz und damit eine sichere Stromversorgung.

Die Errichtung einer Freileitung ist unterteilt in mehrere Bauphasen. Die durchschnittliche Bauzeit für einen Mast beträgt rund vier bis sechs Wochen.

  • Baugrunduntersuchung: Der erste Schritt ist hierbei die Baugrunduntersuchung im Bereich der Maststandorte mit den bauvorbereitenden Maßnahmen. Bei der Baugrunduntersuchung wird festgelegt, welche Fundamente verwendet werden sollen. 
     
  • Bauvorbereitende Maßnahmen: Vor Baubeginn werden die Eigentümer:innen, Pächter:innen und Behörden in der Region informiert, um die im Detail zu berücksichtigenden Bauanforderungen und den Bauablauf abzustimmen. Die bauausführenden Firmen richten sich für die Zeit des Baus einen Bauhof mit Büro, Lagerflächen und Platz für Maschinen und Geräte ein. Von hier aus sorgen sie für den reibungslosen Bauablauf entlang der Leitung.
     
  • Gründung: Zunächst wird mit der Gründung ein Fundament gesetzt, das der Tragfähigkeit des Baugrunds entspricht. Je nach Lage des tragfähigen Baugrunds kann die Tiefe der Gründungen variieren (ca. 5 Meter bei Flachgründungen und ca. 30 Meter bei Tiefgründungen).
     
  • Mastmontage: Anschließend werden die Masten montiert. Deren einzelne Bauteile werden vor Ort vormontiert und verschraubt. 
     
  • Seilzug: Über die Mastspitzen wird das Erdseil (Blitzschutzseil) geführt. Das Herzstück einer Stromleitung sind aber die Leiterseile. Über sie erfolgt der Stromtransport. Mit der als Seilzug bezeichneten Montage der Leiter- und Blitzschutzseile werden die Arbeiten abgeschlossen. 
     
  • Nacharbeiten: Alle vorübergehend genutzten Flächen, Arbeitsflächen, Straßen und Wege werden nach dem Bau in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. 
     
  • Inbetriebnahme: Die Freileitung ist fertiggestellt, sobald alle Masten aufgestellt und beseilt sind und die Leitung an die Umspannwerke angeschlossen ist. Für die Inbetriebnahme der Leitung ist der Netzbetreiber verantwortlich. Eine besondere Herausforderung ist es, die neue Leitung in das bereits vermaschte Leitungssystem aufzunehmen. Nach der Baukontrolle schaltet die Leitwarte die neue Leitung für den Dauerbetrieb frei. Präzise Netzberechnungen und eine hochwertige Baukontrolle garantieren dabei eine reibungslose Inbetriebnahme.

Die Abstände zwischen den Masten betragen durchschnittlich zwischen 300 und 450 Meter. Eine Freileitung benötigt zudem einen Schutzstreifen, der etwa 35 Meter beidseitig der Leitung in Anspruch nimmt. Der Mindestabstand zwischen den Seilen zweier Masten beträgt 12,5 Meter. Generell gilt, dass die Leitung in ihrem tiefsten Punkt, also in der Mitte zwischen zwei Masten, bis zu 15 Meter vom Erdboden entfernt ist. So wird sichergestellt, dass größere Landmaschinen gefahrenfrei unter der Leitung bewegt werden können. Ein weiterer positiver Effekt dieser Höhe ist, dass so die gesetzlichen Grenzwerte für elektrische und magnetische Feldern deutlich unterschritten werden.

Erdkabelabschnitte bei Wechselstromleitungen

Der genaue Einsatzbereich von Kabelabschnitten wird bei jedem Projekt im Einzelfall und in Abhängigkeit der netzplanerischen sowie der planungsrechtlichen Aspekte analysiert. Dementsprechend unterschiedlich können die Längen der einzelnen Kabelabschnitte ausfallen. Grundsätzlich können mehrere Erdkabelabschnitte aneinandergereiht werden.

Die Art der Verlegung von Erdkabeln hängt von den Gegebenheiten vor Ort und den jeweiligen technischen Rahmenbedingungen ab. Bei der Planung müssen z. B. die Bodenbeschaffenheit, die Hangneigung oder die Kreuzung anderer Infrastrukturen (etwa Auto- und Eisenbahnen oder größere Flüsse) berücksichtigt werden. Üblicherweise werden die Erdkabel in offener Bauweise verlegt. Dabei werden die Erdkabel direkt in einen offenen Kabelgraben gelegt. Gewässer und Infrastrukturen können mittels einer geschlossenen Bauweise per HDD-Bohrung (Horizontalbohrverfahren) gekreuzt werden.

Bei der offenen Verlegung werden die verschiedenen Bodenschichten sauber voneinander getrennt entnommen und gelagert. Anschließend werden die Kabel auf ein Bettungsmaterial in den Kabelgraben eingebracht. Die Verbindung der einzelnen Kabelenden erfolgt über sogenannte Muffen. Sie werden in einem staubfreien Container miteinander verbunden. Der Container wird anschließend wieder entfernt.

Nach der Verlegung werden die Gräben in der ursprünglichen Reihenfolge der Bodenschichten rückverfüllt und wiederhergestellt. Nach der Bau- und Rekultivierungsphase kann die Fläche wieder landwirtschaftlich genutzt oder begrünt werden. Maßnahmen zur Rekultivierung werden eng mit den Bewirtschaftern und Eigentümern der Flächen abgestimmt.

Zwischen einem Erdkabel- und einem Freileitungsabschnitt einer Stromleitung werden Übergangsbauwerke, sogenannte „Kabelübergangsanlagen“ benötigt. Eine Kabelübergangsanlage enthält alle technischen Komponenten, um den Übergang von Freileitungen auf Erdkabel und umgekehrt von Erdkabeln auf Freileitungen zu ermöglichen.

Für jeden Erdkabelabschnitt werden zwei Kabelübergangsanlagen benötigt. Der Flächenbedarf (Zaunabmessung) einer KÜA ohne Kompensation umfasst in etwa einen halben Hektar. Werden Kompensationsanlagen am KÜA Standort notwendig, erhöht sich der Flächenbedarf auf etwas über einen Hektar. Innerhalb der KÜA werden ca. 30 Prozent der Fläche versiegelt.

Für den Zugang zur Kabelübergangsanlage ist eine dauerhafte Zuwegung mit einer Flächeninanspruchnahme von ca. 5 m Breite für den Störungsfall oder für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich.

Kontakt

Thomas Wagner

Thomas Wagner

Referent für Bürgerbeteiligung