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Erfolg für den Netzausbau in Bayern: Bauernverband und TenneT unterzeichnen Rahmenvereinbarung für die Juraleitung

Lesezeit
3 Minuten

Letzte Aktualisierung
21.6.2024

Projektnews

  • Verhandlungen enden erfolgreich nach rund einem Jahr intensiver Gespräche

  • Vereinbarung ist Grundlage für die Entschädigung aller von der Juraleitung betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Juraleitung stärkt ab 2030 Netzstabilität und Versorgungssicherheit in Bayern


Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Vertreterinnen und Vertreter des bayerischen Bauernverbands haben eine Rahmenvereinbarung für das wichtige Energiewende-Projekt Juraleitung unterzeichnet. Der Vertrag bildet die Grundlage für die Entschädigungen aller von dem Ersatzneubauprojekt betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer. Damit ab Ende 2030 Strom über die rund 170 Kilometer Juraleitung von Raitersaich in Mittelfranken bis nach Altheim in Niederbayern fließen kann, bildet die Einigung eine wichtige Voraussetzung.


Mehr als ein Jahr lang verhandelten der Bayerische Bauernverband und TenneT intensiv, um sich auf einen für beide Seiten angemessenen und einheitlichen Interessensausgleich zu einigen. TenneT-Geschäftsführer Tim Meyerjürgens sagte dazu: „Die Juraleitung ist seit vielen Jahrzenten eine wichtige Säule für eine stabile und sichere Stromversorgung in Bayern. Als wichtiges Bindeglied zwischen dem ländlichen Raum und den Metropolregionen Nürnberg und Ingolstadt wird sie nun für die Anforderungen der Zukunft ausgebaut. Dabei ist es TenneT ein wichtiges Anliegen, die Belange der Landwirtschaft bei der Umsetzung angemessen zu berücksichtigen. Mit dem vorliegenden Rahmenvertrag für den Bau der Juraleitung haben wir verbindliche Regeln für den Ausgleich dieser Interessen gefunden. Auf diesem Wege möchte ich mich bei den Vertreterinnern und Vertretern des bayerischen Bauernverbandes bedanken, die in den vergangenen Monaten zwar hart in der Sache, dabei aber stets konstruktiv mit uns verhandelt haben.”


Entschädigungspraxis im Netzausbau

Als Vorhabenträger muss TenneT sich das Recht zur Nutzung der vom Verlauf der Juraleitung betroffenen Grundstücke sichern und die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Bewirtschaftenden nach rechtlichen Maßstäben entschädigen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 5a StromNEV (Stromnetzentgeldverordnung). Die nun vorliegende Rahmenvereinbarung zwischen TenneT und dem Bayerischen Bauernverband legt Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung fest. Und zwar vor, während und nach der Bauphase
 

Hintergrund

Um das Stromnetz für die Energiewende fit zu machen, hat TenneT den gesetzlichen Auftrag, einen Ersatzneubau für die rund 80 Jahre alte 220-kV-Leitung vom Umspannwerk Raitersaich im Landkreis Fürth zum Umspannwerk Altheim im Landkreis Landshut zu errichten. Unter dem Projektnamen Juraleitung setzt TenneT das wichtige Energiewende-Vorhaben um. Künftig wird die Juraleitung zahlreiche Unternehmen und Haushalte von Mittelfranken bis Niederbayern mit Strom versorgen. Umgekehrt nimmt die Leitung regional erzeugte, erneuerbare Energie aus dem Netzgebiet der Bayernwerk NetzGmbH und zukünftig auch der N-ERGIE Netz GmbH auf. Mit einer zukünftigen Betriebsspannung von 380 Kilovolt wird die Juraleitung auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Über die Umspannwerke wird die zentrale Stromverbindung zwischen dem ländlichem Raum und Metropolregionen wie Nürnberg, Ingolstadt sowie dem Chemiedreieck im Südosten Bayerns sichergestellt.

Kontakt

Ina-Isabelle Haffke

Ina-Isabelle Haffke

Pressesprecherin – Netzausbau Onshore Süd, Energiepolitik und Industriestrategie Süd, Netzentwicklungsplan, Flexibilität & Innovationen