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SuedOstLink

SuedOstLink ist eine geplante Gleichstrom-Erdkabelleitung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Klein Rogahn nahe Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern und Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt mit dem Netzverknüpfungspunkt ISAR nahe Landshut in Bayern.


Region
Bayern
Projektart
Neubau
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • SuedOstLink
  • 525 kV
Windpark Norddeutschland North Germay.jpg

Über das Projekt

SuedOstLink Abschnitte

Der SuedOstLink soll in erster Linie Strom aus Erneuerbaren Energien von Nord- und Ostdeutschland nach Bayern transportieren. Dies ist einerseits nötig, weil im Süden Schritt für Schritt große konventionelle Kraftwerke vom Netz gehen. Andererseits soll Deutschland im Zuge der Energiewende bis 2050 überwiegend mit Strom aus regenerativen Quellen versorgt werden. 

Von Klein Rogahn bis zur Landesgrenze Thüringen-Bayern verantwortet der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz die Leitung. In Bayern planen und bauen wir von TenneT die Erdkabelleitung von Münchenreuth im Landkreis Hof bis zum Netzverknüpfungspunkt ISAR im Landkreis Landshut. Dafür unterteilen wir die Leitung in einzelne Abschnitte: C1 (Münchenreuth bis Marktredwitz), C2 (Marktredwitz bis Pfreimd), D1 (Pfreimd bis Nittenau), D2 (Nittenau bis Pfatter), D3a (Pfatter bis A92 bei ISAR) und D3b (Konverterbereich ISAR)

 
SuedLink Abschnitte Header

Digitale Karte (WebGIS)

Hier geht es zum webbasierten Planungstool WebGIS.

WebGIS
https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-07/SuedOstLink%20Projektfilm.JPG

Genehmigungsverfahren

Hier erfahren Sie mehr über das Genehmigungsverfahren.

Bevor die Bauarbeiten für das Gleichstrom-Erdkabel beginnen können, wird der Trassenverlauf in einem zweistufigen Genehmigungsverfahren ermittelt, der sogenannten Bundesfachplanung und dem Planfeststellungsverfahren. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die Genehmigungsbehörde für das Projekt SuedOstLink ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Für den SuedOstLink wurde die Bundesfachplanung (Festlegung des 1.000 Meter breiten Trassenkorridors) im Abschnitt C am 18. Dezember 2019 und für den Abschnitt D am 14. Februar 2020 abgeschlossen. SuedOstLink durchläuft aktuell das Planfeststellungsverfahren, indem der genaue Trassenverlauf geplant wird. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens entscheidet die BNetzA nach Abwägung aller eingebrachten Anliegen über die konkrete Trassenführung des neuen Erdkabels.

Das Verfahren

Im Planfeststellungsverfahren erfolgt die Feinplanung für die Erdkabelleitung SuedOstLink: Dazu gehören der genaue Verlauf der Trasse ebenso wie Orte für Bauwege und Baustellen. Die Genehmigung der bayerischen Abschnitte von SuedOstLink erfolgt in jeweils eigenständigen Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsverfahren wurden mit den Anträgen nach § 19 NABEG eröffnet, die wir bei der BNetzA eingereicht haben. Bei öffentlichen Antragskonferenzen werden die Anträge mit Bürgern und Fachbehörden diskutiert.

Nachdem die BNetzA alle Anliegen und Belange abgewogen und die Ergebnisse der Antragskonferenz ausgewertet hat, übermittelt sie uns den Untersuchungsrahmen (gemäß § 20 (3) NABEG). Ähnlich wie in einem Hausaufgabenheft ist darin beschrieben, welche Untersuchungen und Gutachten wir für die weiteren Planungen vertiefen müssen, um unsere Vorschlagstrasse zu erarbeiten.

Wenn wir den Planungsraum ganz genau untersucht haben, legen wir der BNetzA unseren Vorschlag für den aus unserer Sicht verträglichsten Leitungsverlauf vor. In den Unterlagen nach § 21 NABEG beschreiben wir detailliert, wie wir unseren Vorschlag begründen und warum wir überzeugt sind, dass unser Vorschlag der verträglichste Erdkabelverlauf ist.

Unser Vorschlag wird veröffentlicht und von der BNetzA genau geprüft. Bei der Entscheidung für den finalen Leitungsverlauf sollen alle Anliegen der betroffenen Bürger, Fachbehörden oder Verbände berücksichtigt werden. Deshalb kann jede Person deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, zu unserem Vorschlag eine Stellungnahme bei der BNetzA einreichen. Dann lädt die BNetzA alle, die eine Stellungnahme eingereicht haben, zu einem Erörterungstermin ein (§ 22 NABEG). Dort werden alle eingereichten Anliegen mit uns und der BNetzA diskutiert.

Es werden die Auswirkungen des Netzausbaus auf Mensch und Natur untersucht. Die Prüfung erfolgt viel detaillierter als in den vorherigen Planungsschritte (§ 23 NABEG).

Nach eingängiger Prüfung aller Planfeststellungsunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägung aller Belange gibt die BNetzA einen Planfeststellungsbeschluss aus (§ 24 NABEG). Das ist die Erlaubnis für den Baubeginn.

https://tennet-drupal.s3.eu-central-1.amazonaws.com/default/2022-07/SuedOstLink%20Vorhaben%205-5a%20Video%20Image.JPG
Ausstellungsraum in Wörth a.d. Donau

Erdkabelinformationszentren

Sie möchten mehr zur Erdkabelleitung SuedOstLink erfahren? Sie haben konkrete Fragen zum finalen Trassenverlauf, zur Technik oder zum Bau? Dann kommen Sie vorbei auf ein persönliches Gespräch in eines unserer beiden Erdkabelinfozentren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und den direkten Austausch mit Ihnen!

Anmeldung

Fragen zum Projekt

zur HGÜ-Verbindung von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Bayern (SuedOstLink)

Als zentrales Netzausbauprojekt für die Energiewende ist SuedOstLink unter den Nummern 5 und 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) rechtsverbindlich festgeschrieben. Im BBPlG sind alle Leitungsprojekte verzeichnet, die für eine sichere Stromversorgung unverzichtbar sind. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen und aktualisieren es mindestens alle drei Jahre. Den Bedarf für Vorhaben 5 haben sie seit 2015 immer wieder bestätigt. Mit der Novelle des BBPlG Anfang des Jahres 2021 wurde neben dem Vorhaben 5 zusätzlich das Vorhaben 5a gesetzlich verankert. Nach unseren Planungen sollen sich die Trassenverläufe der beiden Vorhaben in Bayern grundsätzlich gleichen. Deshalb planen wir beide Vorhaben als SuedOstLink parallel zueinander.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für SuedOstLink kann die Bundesnetzagentur zustimmen, dass ausgewählte Baumaßnahmen bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt werden. Dieser vorzeitige Baubeginn muss, auf Grundlage des § 44c Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetztes, in einem separaten Verfahren beantragt werden und dient dazu, das Vorhaben zu beschleunigen.

Der vorzeitige Baubeginn kann genehmigt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht und die geplanten vorzeitigen Baumaßnahmen reversibel sind, also rückgängig gemacht werden können, wie z.B.: Vorbereitung des Baufeldes, Tiefbauarbeiten, geschlossene Querungen, Bauarbeiten am Konverter, Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die Bergung von archäologischen Funden.

Die Erdkabelleitung SuedOstLink wird durch unterschiedliche Landschaftsgebiete verlaufen, unter anderem durch Wald und Forst. Beim Netzausbau sind Ausholzungen, Fällungen und Rodungen von Bäumen ein wiederkehrendes Thema. In fast allen Planungsabschnitten wird es als Voraussetzung für den Bau und der Schutzstreifenregelung zu Fällungen und Rodungen von bestimmten Wald- und Gehölzflächen kommen. Um den Eingriff in die Natur auszugleichen, wird bei dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen deshalb parallel ein Ersatz durch Wiederaufforstungen und Rekultivierung geschaffen.

Um besonders sensible Tierarten in Trassennähe zu schützen, arbeiten wir mit Vergrämungsmaßnahmen. Die Maßnahmen sind so angelegt, dass sie den Tieren nicht schaden. Um die Tiere dauerhaft von einer Rückkehr in ihre alten Gebiete abzuhalten, werden z.B. Amphibienschutzzäune aufgestellt oder Flatterbänder angebracht. Für die vergrämten Tiere schaffen wir, falls nötig, vor der Bauausführung neuen Lebensraum auf Ausgleichsflächen, wie z.B.: neu angelegte Kästen für die Haselmaus oder Wurfboxen für die Wildkatze. Mit all diesen Maßnahmen sichern wir den Fortbestand der Arten, während und nach den Bauarbeiten.

Die Art der Verlegung eines Gleichstromkabels und damit auch die Breite der Trasse hängen von den jeweiligen technischen Rahmenbedingungen und den Gegebenheiten vor Ort ab. Die technische Ausführung sieht als Regelfall eine offene Verlegung vor. In Bereichen, in denen ein offener Kabelgraben nicht möglich ist, kommen auch geschlossene, unterirdische Bauverfahren zur Anwendung, wie z.B.:

Horizontalspülbohrungen (horizontal directional drilling – HDD), das Rohrpressverfahren oder das Pflugverfahren.

Die Bauphase unterteilt sich in drei große Arbeitsschritte:

  • 1. Zunächst wird der Kabelgräben in einer Tiefe von ca. 1,90 Meter ausgehoben. Hierzu wird der Oberboden und anschließend der Unterboden abgetragen. Die einzelnen Bodenschichten werden getrennt voneinander gelagert.
  • 2. Danach werden jeweils zwei Leerrohren pro Graben verlegt und im Anschluss wieder mit dem Aushub verfüllt.
  • 3. Wenn die Erde wieder eingefüllt ist, werden die Kabel durch die zwei Leerrohre eingezogen. Die einzelnen Kabelteilstücke werden dabei mit Hilfe sogenannter Muffen miteinander verbunden.

Die Trassenbreite wird abhängig von der dauerhaften Betriebsphase und der temporären Arbeitsphase in zwei Bereiche – den Schutz- und den Arbeitsstreifen – unterteilt:

  • Der Schutzstreifen ist der dauerhaft in Anspruch genommene Bereich, in dem die Leitung verläuft. Für zwei Kabelgräben weißt er eine Breite von ca. 16 Meter auf.
  • Als Arbeitsstreifen wird die Fläche bezeichnet, die während der Bauphase in Anspruch genommen wird und inkludiert den Schutzstreifen. Ein Arbeitsstreifen ist im Offenland ca. 45 Metern und in Waldgebieten rund 35 Meter breit.

Um während des Baus die Berücksichtigung verschiedenster Schutzgüter sicher zu stellen, arbeiten zur Kontrolle und Dokumentation mehrere Baubegleitungen an der Baustelle mit:

  • Ökologische Baubegleitung (ÖBB) zur Vermeidung von Umweltschäden
  • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) zur Minimierung der Auswirkungen auf das Bodengefüge
  • Hydrogeologische Baubegleitung zum Schutz von Grundwasser, Quellen und Brunnen
  • Immissionsschutzrechtliche Baubegleitung zur Gewährleitung von Schallschutzmaßnahmen
  • Archäologische Baubegleitung zum Schutz des kulturellen Erbes

Währen der gesamten Bauphase informieren wir Eigentümer und Bewirtschafter von Grundstücken sowie Behörden und Anwohner regelmäßig über den Bauablauf. Als Ansprechpartner an der Trasse steht Ihnen ein Anliegerbeauftragter im jeweiligen Abschnitt für Ihre Fragen zur Verfügung.

Die im Bundes-Immissionsschutzgesetz enthaltenen Richtwerte für Lärm dienten uns bereits bei der Planung als Richtlinie, um genügend Abstand zwischen der Baustelle von SuedOstLink und Wohnbebauungen zu gewährleisten. Dort wo dies nicht in ausreichendem Maß möglich ist, werden Gegenmaßnahmen beim Einrichten und Betrieb der Baustelle getroffen. Diese Gegenmaßnahmen sind u.a. Baucontainer oder Oberbodenmieten, die als Hindernisse für Schall zwischen den Gebäuden und der Baustelle platziert werden. Zudem werden lärmreduzierte Bauverfahren angewandt. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überwachen, führen wir regelmäßige Schallschutzmessungen durch. Dadurch begrenzen wir mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft der Baustelle und halten die gesetzlichen Bestimmungen ein.

In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegten Mindestabstände von Gleichstrom-Erdkabelleitungen zu einem Wohngebäude. Jedoch werden die Abstände im Sinne des Gemeinwohls so weit wie möglich optimiert. Die Vermeidung der Kreuzung von Siedlungsgebieten ist einer der höchsten Planungsgrundsätze bei SuedOstLink.

Schutz und Vorsorge vor schädlichen Umwelteinflüssen regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Abstände von Hochspannungsleitungen werden seit 1996 durch die Grenzwerte für Lärm, die in der Technischen Anlage der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) zum Schutz gegen Lärm festgelegt sind, und durch die Grenzwerte der 26. BImSchV für elektrische und magnetische Felder bestimmt. Diese Grenzwerte halten wir sowohl in der Bauphase als auch beim Betrieb einer Leitung in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet ein.

Wo Strom fließt, gibt es auch elektrische und magnetische Felder – also auch bei Gleichstromleitungen. Der Gesetzgeber hat für Stromleitungen Grenzwerte in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt. Alle Stromleitungen von uns werden so geplant, errichtet und betrieben, dass die vorhandenen gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Bei SuedOstLink wird das elektrische Feld durch den Kabelmantel zudem vollständig abgeschirmt.

Als Gleichstromleitung erzeugt SuedOstLink ein magnetisches Gleichfeld mit maximal 250 Mikrotesla direkt über dem Trassenbereich. Es verringert sich aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Feldern mit Entfernung von der Trassenachse sehr rasch. Der Grenzwert für das magnetische Gleichfeld liegt bei 500 Mikrotesla, die geplante Gleichstromverbindung unterschreitet diesen Wert also deutlich. Auswirkungen der magnetischen Gleichfelder auf den Menschen sind daher nicht zu erwarten. 

Das Projekt SuedOstLink wird in Bayern vollständig als Erdkabel ausgeführt. Um eine verlässliche Nutzung von SuedOstLink sicherzustellen, muss aber jederzeit eine schnelle Fehlerortung gewährleistet sein. Deshalb sind vereinzelt oberirdische Lichtwellenleiterzwischenstationen und Kabelabschnittsstationen nötig. Linkboxen können sowohl ober- als auch unterirdisch verlegt werden. Diese Bauten werden mit möglichst geringer Auswirkung auf Menschen und Natur in die vorhandene Infrastruktur eingefügt und in den regionalen Gewerbegebieten und Verkehrsnetzen geplant. Zudem sind am Netzverknüpfungspunkt ISAR zwei Konverter erforderlich, die Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln.

Projektnews

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Kontakt

Benjamin Mignon

Benjamin Mignon

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt C1
Torsten Grampp

Torsten Grampp

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt C2
Johannes Prechtl

Johannes Prechtl

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt D1 & D2
Dr. Ahmed Nasser

Dr. Nasser Ahmed

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt D3b
Fabian Herbst

Fabian Herbst

Abschnittsleiter Kommunikation Abschnitt D3a

SuedOstLink - gefördert von der Europäischen Union

Nicht nur Deutschland, sondern auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten stehen vor der Aufgabe, das Stromnetz so zu modernisieren und auszubauen, dass der Übergang ins Zeitalter der erneuerbaren Energien gelingt. Das Netzausbau-Projekt SuedOstLink zählt zu den größten Energieinfrastrukturvorhaben in Europa und ist von der EU bereits als „Projekt von gemeinsamem Interesse“ (englisch: project of common interest, PCI) eingestuft. Das Projekt SuedOstLink wird während des Planungszeitraums von der Europäischen Kommission unterstützt. Dies dient einer erschwinglicheren und sicheren Energieversorgung der Verbraucher. 
Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission.

SuedostLink Logo Kofinanzierung

SuedOstLink wird von der Fazilität "Connecting Europe" der Europäischen Union kofinanziert