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D2: Nittenau bis Pfatter

Herzlich Willkommen auf der Projektseite des Planungsabschnitts D2 des Netzausbauprojektes SuedOstLink!


Region
Bayern
Projektart
Projektunterseite
Kategorie
onshore
Status
planning
Projekttags
  • SuedOstLink
SuedOstLink Header Image

Mein Name ist Johannes Prechtl und ich bin Ihr Ansprechpartner für die Abschnitte D1 und D2 des SuedOstLink. Die Oberpfalz ist meine Heimat, weshalb ich meinen Beitrag für eine nachhaltige Netzentwicklung in der Region leisten möchte. Daher freue ich mich besonders, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen – egal ob vor Ort oder online.

Für Ihre Fragen rund um den SuedOstLink zwischen Nittenau und Pfatter stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue ich mich über einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie erreichen mich unter +49 921 50740-2951 sowie per E-Mail unter suedostlink@tennet.eu

Ihr Johannes Prechtl  

Johannes Prechtl

Aktuelles

Mit dem Beginn der Tiefbauarbeiten in der Stadt Wörth an der Donau und in der Gemeinde Pfatter im Landkreis Regensburg am 29. April nehmen die Arbeiten zur Verlegung der Erdkabelleitung SuedOstLink im Planungsabschnitt D2 (Nittenau bis Pfatter) weiter Fahrt auf. Die geplanten Baumaßnahmen werden von der Infra Group – Verbraeken Infra (TM We Connect HDD) im Auftrag von TenneT durchgeführt.

Die bevorstehenden Bautätigkeiten umfassen vor allem die Herstellung einer geschlossenen Querung der Donau im Horizontalspülverfahren. Dafür werden ab Ende April die Zufahrten zu den Baufeldern hergestellt, archäologische Vorarbeiten durchgeführt sowie die Baustellenflächen und die Start- und Zielgruben der Bohrung vorbereitet. Der Start der ersten Bohrung ist für Ende Mai vorgesehen durch die Infra Group – Verbraeken Infra (TM We Connect HDD), erste bauvorbereitende Maßnahmen wurden bereits vor einigen Wochen gestartet.

Bei der Donauquerung wird die Donau etwa 14 Meter unter dem Donaugrund unterbohrt, der an dieser Stelle bei etwa 3,5 Metern liegt. Die Länge der Querung der Donau beträgt insgesamt 640 Meter. Die Bohrungen werden von der Nord- und Südseite der Donau durchgeführt. Die beiden Bohrköpfe werden sich dann bei jeder Bohrung ungefähr auf halber Strecke unter der Donau treffen und die beiden Bohrkanäle miteinander verbinden. Dieses Vorgehen wird als „Meeting in the Middle“ bezeichnet. Die Bauzeit wird voraussichtlich neun Monate betragen.

Die Tiefbauarbeiten wurden von der Bundesnetzagentur genehmigt und erfolgen im Rahmen eines vorzeitigen Baubeginns nach § 44c Energiewirtschaftsgesetz. Damit ist TenneT berechtigt, an ausgewiesenen Stellen bereits vor Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses zu bauen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt D2 zwischen Nittenau und Pfatter wird Ende dieses Jahres erwartet. Vor Baubeginn hat TenneT die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer sowie der Pächter und anderen Nutzungsberechtigten in Form von Dienstbarkeiten bzw. Zustimmungserklärungen eingeholt.

TenneT erwartet derzeit keine nennenswerten Einschränkungen für die Anwohner. Sollten dennoch temporäre Behinderungen auftreten, bittet TenneT um das Verständnis aller Anwohner und Verkehrsteilnehmer. Bei absehbaren größeren Auswirkungen wird TenneT die Bevölkerung rechtzeitig informieren. Es werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um einen reibungslosen Bauablauf sicherzustellen.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

TenneT hat die STRABAG AG mit den Tiefbauarbeiten in den Planungsabschnitten D1 (Preimd bis Nittenau) und D2 (Nittenau bis Pfatter) beauftragt.

Die ersten Baumaßnahmen der Strabag AG sollen ab Juli 2024 im Planungsabschnitt D2 durchgeführt werden. Diese Entscheidung fiel nach einem sorgfältigen Vergabeverfahren, in dem die STRABAG AG gleich zweimal den Zuschlag für das ganzheitlichste Angebot erhielt.

Am 18.03.2024 für den Planungsabschnitt D2, am 09.04.2024 für den Planungsabschnitt D1. Insgesamt hatten sich acht Unternehmen um die beiden Aufträge beworben. Die Vergabe der beiden Aufträge an die STRABAG AG unterstreicht das Vertrauen von TenneT in die Expertise und Erfahrung des Unternehmens für dieses wegweisende Infrastrukturprojekt. 

 

Die ersten Tiefbauarbeiten wurden von der Bundesnetzagentur genehmigt und erfolgen im Rahmen des vorzeitigen Baubeginns gemäß § 44c des Energiewirtschaftsgesetzes. Damit ist TenneT berechtigt, an ausgewiesenen Stellen bereits vor Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses zu bauen. Die beiden Planfeststellungsbeschlüsse für die Planungsabschnitte D1 (Pfreimd – Nittenau) und D2 (Nittenau – Pfatter) werden Ende dieses Jahres erwartet.

Vor Baubeginn hat TenneT die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer sowie der Pächter und anderen Nutzungsberechtigten in der Form von Dienstbarkeiten bzw. Zustimmungserklärungen eingeholt. 

TenneT und die STRABAG AG sind gleichermaßen zuversichtlich, dass diese Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Realisierung von SuedOstLink leisten wird. 

Ab Ende Januar beginnen im gesamten Planungsabschnitt D2 (Nittenau –Pfatter) erste Baumfällungen und Rodungen für die Erdkabelleitung SuedOstLink im Forstmühler Forst bei Regensburg. Die Fällungen und Rodungen werden durchgeführt, um die spätere Verlegung der Gleichstromerdkabelleitung vorzubereiten. Die Arbeiten im Forstmühler Forst sind vorerst bis voraussichtlich Anfang Februar geplant.

Während der Bauarbeiten wird die Kreisstraße R42 zwischen Wiesent und Frauenzell einseitig gesperrt. Die Sperrung ist aus Sicherheitsgründen notwendig, um mögliche Gefahren durch umstürzende Bäume entlang der Straße zu vermeiden. Der Verkehr wird in beide Richtungen aufrechterhalten und durch eine Ampelanlage geregelt.

TenneT bittet alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen während der Waldarbeiten. Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten.

Nach Abschluss der Arbeiten im Forstmühler Forst werden bis Ende Februar im gesamten Planungsabschnitt D2 weitere ausgewählte Baumfällarbeiten durchgeführt.

Die etwa 12 Hektar großen Waldflächen, die bei diesen Baumaßnahmen durch SuedOstLink in Anspruch genommen werden, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden an geeigneten Stellen ausgeglichen werden.

Die Fällungen und Rodungen wurden von der Bundesnetzagentur genehmigt und erfolgen nach Zustimmung der Grundstückseigentümer im Rahmen des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c Energiewirtschaftsgesetz. Damit darf TenneT bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss die konkreten Baumaßnahmen an ausgewiesenen Stellen durchführen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Planungsabschnitt D2 (Nittenau bis Pfatter) wird im Herbst dieses Jahres erwartet.

  • Zeitplan

  • 2015/2021

    Vorhaben 5/Vorhaben 5a - Beauftragung durch den Gesetzgeber

  • 2017

    Eröffnung Bundesfachplanung

  • 2019

    Festlegung des Korridors

  • 2020

    Eröffnung des Planfeststellungs­verfahrens

  • 2023

    Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG

  • 2024

    Vorzeitiger Baubeginn

Vorzeitiger Baubeginn im Planungsabschnitt D2

Um den ambitionierten Zeitplan zur Realisierung von SuedOstLink abzusichern, hat TenneT den vorzeitigen Baubeginn einzelner Baumaßnahmen beantragt, die von der Bundesnetzagentur genehmigt worden sind. Diese Maßnahmen dürfen vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. 

Die gesetzliche Grundlage für den vorzeitigen Baubeginn ist § 44c Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Dieses ermöglicht einen vorzeitigen Baubeginn, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt. Die in Anspruch genommenen Flächen müssen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden können, also reversibel sein. 

 

Der vorzeitige Baubeginn im Planungsabschnitt D2 umfasst die Fällungen und Rodungen bestimmter Wald- und Gehölzflächen im gesamten Planungsabschnitt D2 (Nittenau – Pfatter). Von Januar bis März 2024 sollen Fällarbeiten durchgeführt werden, ab Mai 2024 die Wurzelstockentfernung. Diese Arbeiten werden zum Schutz der HGÜ-Kabel durchgeführt, weshalb bereits jetzt exakt festgelegte Wald- und Gehölzflächen gefällt und gerodet werden. TenneT sichert den Fortbestand von Lebensräumen durch gleichwertige Ausgleichsflächen ab.

Die erforderlichen Maßnahmen der Fäll- und Rodungsarbeiten umfassen Folgendes: 

  1. Markierungsarbeiten
  2. Abtransport
  3. Kampfmittelsondierungen
  4. Wurzelstockentfernung

Ausführende Rodungsfirma: Kettwiger Baumdienst Energieholz GmbH

Bauüberwachung Rodung: NES Global Deutschland GmbH

Ökologische und Bodenkundliche Baubegleitung: IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen

Koordination Sicherheits- und Gesundheitsschutz: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH

 

Der vorzeitige Baubeginn im Planungsabschnitt D2 umfasst ebenfalls Horizontalspühlbohrverfahren (HDD) im gesamten Abschnitt D2 (Nittenau – Pfatter). Ab März 2024 wird in den Gemeinden Bernhardswald und Altenthann mit den ersten HDDs begonnen. Diese Arbeiten werden zur Beschleunigung der SuedOstLink-Bauaktivitäten durchgeführt, weshalb bereits jetzt erste HDDs gebohrt werden. 

Die erforderlichen Maßnahmen der Horizontalspühlbohrverfahren umfassen Folgendes: 

  1. Vermessungsarbeiten
  2. Vergrämungsmaßnahmen
  3. Kampfmittelsondierungen

Ausführende Baufirmen: 

  1. Kollmer Bohr und Tiefbau GmbH (Bernhardswald)
  2. Max Streicher GmbH & Co. KG aA (Altenthann)

Bauoberleitung- und Bauüberwachung:  ARGE BM SOL-Süd

Baufachliche Begleitung: INGE BFB SuedOstLink

 

Allgemeine Informationen zum vorzeitigen Baubeginn können Sie hier nachlesen. 

Aktueller Planungsstand

Das Projekt SuedOstLink besteht aus den beiden Vorhaben 5 (Wolmirstedt – NVP ISAR) und Vorhaben 5a (NVP Klein Rogahn – NVP ISAR). Für beide Vorhaben haben wir am 29. Juni 2023 den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 21 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Beide Vorhaben werden für die weiteren Schritte im Genehmigungsverfahren gemeinsam betrachtet.

Mit der Einreichung der § 21-Unterlagen biegt TenneT im Planfeststellungsabschnitt D2 auf die Zielgerade des Genehmigungsverfahrens ein. Bei einem Anhörungsverfahren nach § 22 NABEG konnten alle Träger öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis 20. Oktober 2023 Einwendung und Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde einreichen.

 

Digitaler Planungsordner § 21-Unterlagen

Einen genauen Einblick in die Unterlagen finden Sie sowohl auf der Website der Bundesnetzagentur  als auch in unserem digitalen Planungsordner. Hier können Sie u.a. interaktiv durch die verschiedenen Kapitel navigieren sowie nach Schlagwörtern suchen.

Kartenmaterial

SuedOstLink Karte D2

Weitere Informationen