Abwicklung EVU & Letztverbraucher
Für Energieversorgungsunternehmen und Endkunden
Testierung von Korrekturen EEG-umlagepflichtiger Strommengen für Leistungsjahre 2022 und früher bis zum 31.05.
Testierung Korrekturen EEG-umlagepflichtiger Strommengen bis zum 31.05.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage können nur noch Korrekturen für das Leistungsjahr 2022 und früher gemeldet werden.
Grundsätzlich ist eine papiergebundene Wirtschaftsprüferbescheinigung über Korrekturen der EEG-umlagepflichtigen Strommengen nach § 66 Abs. 1 EnFG iVm. § 75 i. V. m. § 74, 74a EEG bis spätestens bis zum 31. Mai eines Jahres vorzulegen. Sofern Ihre EEG-umlagepflichtigen Strommengen in der Regelzone der TenneT TSO GmbH die Höhe von +/- 2,0 GWh pro Leistungsjahr absolut betrachtet nicht übersteigt, ist eine elektronische Eigenbestätigung (EB) anstelle einer Wirtschaftsprüferbescheinigung (Testat) für die Testierung ausreichend.
Weiterhin ist für Korrekturen der Besonderen Ausgleichsregelung zu beachten, dass bei der erstmaligen Meldung im Rahmen eines Nachtrags eine Testierung verpflichtend ist, sofern die Strommengen tatsächlich privilegiert abgerechnet werden. Bei stromkostenintensiven Unternehmen ist dies i.d.R. ab einer Strommenge von mehr als 1 GWh Selbstverbrauch der Fall.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf netztransparenz.de:
Sobald die Vorlage für die Mitteilung von Korrekturen der EEG-umlagepflichtigen Strommengen vorliegt, wird diese hier veröffentlicht. Bitte verwenden Sie nicht die Vorlage aus der Testierung für 2022.
Anleitung EEG-KWKG-Portal
Die Anforderungen im Hinblick auf die Datenmeldungen zur Abwicklung der Umlagen (EEG-, KWKG-, §19- und Offshore-Netz-Umlage) sind über die Jahre stetig gewachsen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und um auf Änderungen dieser Anforderungen flexibel reagieren zu können, wurde unser EEG-KWKG-Portal eingeführt.