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Abwicklung EVU & Letztverbraucher

Für Energieversorgungsunternehmen und Endkunden

Testierung von Korrekturen EEG-umlagepflichtiger Strommengen für Leistungsjahre 2022 und früher bis zum 31.05.

Testierung Korrekturen EEG-umlagepflichtiger Strommengen bis zum 31.05.

Mit der Abschaffung der EEG-Umlage können nur noch Korrekturen für das Leistungsjahr 2022 und früher gemeldet werden.

Grundsätzlich ist eine papiergebundene Wirtschaftsprüferbescheinigung über Korrekturen der EEG-umlagepflichtigen Strommengen nach § 66 Abs. 1 EnFG iVm. § 75 i. V. m. § 74, 74a EEG bis spätestens bis zum 31. Mai eines Jahres vorzulegen. Sofern Ihre EEG-umlagepflichtigen Strommengen in der Regelzone der TenneT TSO GmbH die Höhe von +/- 2,0 GWh pro Leistungsjahr absolut betrachtet nicht übersteigt, ist eine elektronische Eigenbestätigung (EB) anstelle einer Wirtschaftsprüferbescheinigung (Testat) für die Testierung ausreichend.

Weiterhin ist für Korrekturen der Besonderen Ausgleichsregelung zu beachten, dass bei der erstmaligen Meldung im Rahmen eines Nachtrags eine Testierung verpflichtend ist, sofern die Strommengen tatsächlich privilegiert abgerechnet werden. Bei stromkostenintensiven Unternehmen ist dies i.d.R. ab einer Strommenge von mehr als 1 GWh Selbstverbrauch der Fall.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf netztransparenz.de:

Netztransparenz > Erneuerbare Energien und Umlagen > EEG > EEG-Abrechnungen > EEG-Jahresabrechnungen > Hinweis Korrekturen Jahresabrechnung EEG Umlage,

Sobald die Vorlage für die Mitteilung von Korrekturen der EEG-umlagepflichtigen Strommengen vorliegt, wird diese hier veröffentlicht. Bitte verwenden Sie nicht die Vorlage aus der Testierung für 2022.

Anleitung EEG-KWKG-Portal

Die Anforderungen im Hinblick auf die Datenmeldungen zur Abwicklung der Umlagen (EEG-, KWKG-, §19- und Offshore-Netz-Umlage) sind über die Jahre stetig gewachsen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und um auf Änderungen dieser Anforderungen flexibel reagieren zu können, wurde unser EEG-KWKG-Portal eingeführt.

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    Herzlich Willkommen bei TenneT! Dieses erste Video soll dazu dienen, dass Sie uns kurz kennenlernen können und um einen Überblick über die Inhalte der folgenden Videos zu erhalten.

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    Zuerst möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie zu unserem Bereich auf der Website tennet.eu gelangen. Dort finden Sie u. a. Links zu unseren Portal und einige Formulare.

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    Bevor man mit der Datenmeldung loslegen kann, ist es notwendig, dass Sie sich in unserem EEG/KWKG-Portal einloggen können. In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie der Login genau funktioniert und was dabei zu beachten ist.

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    In diesem Video erfassen wir eine beispielhafte Jahresmeldung im EEG-KWKG-Portal. Diese Meldung umfasst: - Ist-Daten-Meldung für das Jahr 2022 - Bearbeitung der Teilmeldung „Messen und Schätzen“ - Abgabe der elektronischen Eigenbestätigung - Erfassung von Nachträgen für Vorjahre

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    Bei einigen Versorgungskonstellationen ist eine Messung der Strommengen nicht möglich, weshalb Schätzungen notwendig sind. Wie eine Schätzung im EEG-KWKG-Portal erfasst wird und was dabei zu beachten ist, erklären wir Ihnen in diesem Video.

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    Von einigen Kunden benötigen wir neben der Datenmeldung auch ein sog. Wirtschaftsprüfertestat. Dieses Video soll Ihnen zeigen, wie Sie uns das Testat zukommen lassen können und wo man die Testatsvorlage findet.