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Oberbachern – Ottenhofen Kompensationsmaßnahmen

Kompensationsmaßnahmen – Wie wir Eingriffe in die Natur ausgleichen

Lesezeit
2 Minuten

Letzte Aktualisierung
5.1.2023

Eingriffe in die Natur und Landschaft lassen sich beim Bau einer Freileitung nicht vermeiden. Sie können und müssen aber kompensiert werden.

Damit die Energiewende gelingt, muss das Stromnetz weiter ausgebaut werden. Dabei gilt: Der Ausbau soll Natur und Landschaft nur so stark wie zwingend nötig beeinträchtigen. Ganz ohne Eingriffe lassen sich Höchstspannungsleitungen leider kaum bauen. Zum Beispiel benötigt die Leitung freie Schneisen, wenn sie durch den Wald verläuft. An anderer Stelle wiederum wirkt sich ein neuer Mast auf die Lebensräume von bestimmten Tieren aus.

 

Rechtliche Grundlage

Kompensationsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dem Schutz von Landschaft und Natur dienen. Gemäß §13-15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt in Deutschland die Eingriffsregelung und ein Verschlechterungsverbot der Natur. Wenn also Unternehmen landschaftliche Veränderungen durchführen, die als Eingriff in die Natur gelten, sind diese dazu verpflichtet, funktionale oder gleichwertige Aufwertungen des Grundstücks durchzuführen.

 

Kein Eingriff ohne Ausgleich

Eingriffe in die Umwelt werden zunächst mit Wertpunkten gemessen. So wird der sogenannte Beeinträchtigungsfaktor bestimmt. Je nach Intensität kompensiert TenneT den Eingriff daraufhin durch verschiedene Maßnahmen, beispielsweise Aufforstung, Streuobstwiesen, Verbuschung oder Extensivgrünland. Zur Erleichterung von Naturschutz werden ergänzend Ökokonten und Flächenpools eingesetzt. Die administrative Verfahrensweise gestaltet sich wie folgt:

  1. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren prüft die zuständige Behörde den Leitungsverlauf inklusive technischer und umweltfachlicher Unterlagen. TenneT stellt in den Unterlagen auch ein Kompensationskonzept zur Verfügung, das auf vorausgehenden Umweltstudien basiert. Darin werden die konkreten Ausgleichsmaßnahmen bestimmt.

  2. Entspricht das Konzept den umweltfachlichen Standards, wird mit dem Planfeststellungsbeschluss die Baugenehmigung erteilt. Die Genehmigung gilt auch für das Kompensationskonzept und ist rechtlich bindend.

  3. TenneT ist nicht nur dazu verpflichtet angemessene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, sondern muss anschließend auch die Wirksamkeit der Maßnahmen überwachen. Das heißt konkret: Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Flächen werden bis zu 30 Jahre lang beaufsichtigt, öffentliche Ausgleichsflächen werden so lange die Leitung steht, betreut.

 

Wir versuchen immer, den Eingriff durch den Trassenbau so gering wie möglich zu halten – nicht nur weil es gesetzlich festgelegt ist. Denn der beste Eingriff ist der, den wir gar nicht erst machen müssen.