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Oberbachern-Ottenhofen Freileitung

Strompreisbremse (Anlagenbetreiber)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) werden im Juni 2023 für ihre Regelzonen jeweils ein Web-Portal gem. § 35 Abs. 1 StromPBG zur Verfügung stellen, über das die Anlagenbetreiber die Daten gem. § 29 Abs. 1 StromPBG melden können. Über alle Details werden die Anlagenbetreiber in entsprechenden Schreiben im April 2023 informiert. Der Nichterhalt eines Schreibens entbindet nicht von den Pflichten gem. StromPBG. Basis für die Identifikation der anzuschreibenden Anlagenbetreiber ist eine Auswertung des Marktstammdatenregisters (MaStR) der BNetzA sowie ein Datenclearing mit allen Verteil- bzw. Anschlussnetzbetreibern im Bundesgebiet Deutschland (gem. § 32 Abs. 3 StromPBG).

Bereits im Vorfeld werden die ÜNB ein einheitliches Datenmeldeformat bzw. eine entsprechendes Berechnungstool als Datencontainer zur Erfassung und Übertragung der Daten auf netztransparenz.de veröffentlichen (voraussichtlich im März 2023). Die Datei wird auch eine unverbindliche Berechnung der Überschusserlöse für sämtliche Fälle des § 16 StromPBG i.V.m. den §§ 17 und 18 StromPBG ermöglichen (Referenzrechnung dient als Kontrolle für die Eigenveranlagung der Anlagenbetreiber).

Für Fragen zur den Energiepreisbremsen (einschl. Strompreisbremse) hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seit 01. März 2023 eine kostenlose Hotline 0800 - 78 88 900 geschaltet. Diese beantwortet auch Fragen zur Abschöpfung von Überschusserlösen der Anlagenbetreiber.

Weitere Informationen, speziell für die Marktrolle Anlagenbetreiber, veröffentlichen die vier ÜNB auf netztransparenz.de