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Borwin2 Diele Baustelle

Trassen 2030

Trassen 2030 für eine vorausschauende Planung abgeschlossen

Die Ende 2021 neu angetretene Bundesregierung hat beschlossen, den Ausbau der Offshore-Windenergie zügig voranzutreiben, nicht zuletzt um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 zu erreichen. Damit hat der Bund zugleich auch höhere Ziele festgelegt: So steigt die für 2030 ursprünglich geplante Leistung von 20 Gigawatt (GW) auf 30 GW, für 2035 sind sogar 40 GW vorgesehen.

Der von den vier Übertragungsnetzbetreibern erarbeitete und von der Bundesnetzagentur bestätigte Netzentwicklungsplan Strom (NEP) legt den Pfad für den Netzausbau in Deutschland fest. Alle zwei Jahre wird er überprüft und angepasst. Der NEP beinhaltet auch die Offshore-Netzanbindungssysteme, die von den ÜNB zu realisieren sind. Der NEP baut wiederum für den seeseitigen Teil einer Netzanbindung auf den Flächenentwicklungsplan auf. Der Flächenentwicklungsplan des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) trifft Festlegungen zu Windenergieanlagen auf See und Offshore-Netzanbindungen.

Beides muss bei den Planungen für neue Trassen verzahnt betrachtet werden. Im Hinblick auf die neuen Ausbauziele und vorbereitend für die neu benötigten Trassen startete TenneT daher die Raumordnungsverfahren Landtrassen 2030 und gemeinsam mit Amprion Seetrassen 2030.

Bereits 2019 fand die Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren „Seetrassen 2030“ statt. Da die Anbindung dieser Systeme an das Übertragungsnetz entweder in der Regelzone von Amprion oder TenneT erfolgen wird, haben die Unternehmen dann im Dezember 2020 gemeinsam den Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) gestellt. Mit dem Abschluss des ROV „Seetrassen 2030“ am 18.10.2021 wurde ein Trassenkorridor für Netzanbindungssysteme über Baltrum festgestellt. Dieser stellt die raum- und umweltverträglichste von allen untersuchten Alternativen dar.

Ergänzend wurden mit dem Raumordnungsverfahren „Landtrassen 2030" die Planungen der Landkabelkorridore für die Offshore-Netzanbindungen angestoßen, die TenneT zum Zeitpunkt der Antragstellung bis 2030 realisieren sollte. Dabei handelte es sich um die Netzanbindungsprojekte BalWin1, BalWin2 und BalWin3. Aufgrund von Änderungen im FEP und FEP werden in diesen Korridoren nun die Netzanbindungssysteme BalWin3+4 und LanWin1+4 realisiert.

Im September 2021 fand hierfür die Antragskonferenz statt, im Juli 2022 wurde das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Am 30.03.2023 schloss das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Raumordnungsverfahren mit der Landesplanerischen Feststellung ab.

Festgestellt wurde, dass die Leitungsvorhaben energiewirtschaftlich erforderlich, um den in der Nordsee produzierten Strom in das Leitungsnetz an Land einzuspeisen.

Landesplanerisch festgestellte und raum- und umweltverträglichste Trassenkorridore sind demnach:

  • von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch, Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) nach Wilhelmshaven

und

  • von Dornumergrode (Gemeinde Dornum, Landkreis Aurich) nach Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch)

FAQs

In einem ROV prüft die zuständige Landesbehörde die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen unter überörtlichen Gesichtspunkten. Diese Prüfung schließt auch die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung voraussichtlicher Umweltauswirkungen eines Vorhabens mit ein. Raumbedeutsame Planungen mit überörtlicher Bedeutung sind z. B. die Errichtung von Hochspannungsfreileitungen, der Bau einer Bundesfernstraße oder der Ausbau von Bundeswasserstraßen. Welche Planungen und Maßnahmen in einem ROV zu prüfen sind, gibt die Raumordnungsverordnung vor. Für Erdkabelplanungen ist die Durchführung eines ROV in Niedersachsen nicht vorgeschrieben. Jedoch kann die zuständige Landesplanungsbehörde auch für andere raumbedeutsame Planungen von überörtlicher Bedeutung die Durchführung eines ROV vorsehen. Dies war im gegenständlichen ROV „Seetrassen 2030“ der Fall.

Das Verfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Nach Einleitung des ROV durch die zuständige Landesplanungsbehörde besteht die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen und anschließenden Stellungnahme zur Planung. Es folgt der sogenannte Erörterungstermin, in dem gemeinsam mit Planungsträger, Landesplanungsbehörde, Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen die zuvor ausgewerteten Stellungnahmen aller Betroffenen diskutiert werden. 

Ablauf Raumordnungsverfahren
Schema Raumordnungsverfahren

Die Leitungsführung durch das niedersächsische Küstenmeer und hier insbesondere durch den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" ist mit intensiven planerischen Konflikten verbunden, so dass nur wenige Bereiche grundsätzlich für eine Kabelverlegung in Betracht kommen.
Die  Anbindung neuer Offshore-Systeme an das Übertragungsnetz erfolgt entweder in der Regelzone von Amprion oder TenneT, daher haben die Unternehmen im Dezember 2020 gemeinsam einen Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für die seeseitigen Trassen gestellt. Ausgehend von einem Anlandungspunkt im Küstenbereich sind im ROV Seetrassen 2030 Trassenkorridore zu entwickeln, die eine landseitige Fortführung der Kabelverbindung ermöglichen.
Für die Landtrasse wurde somit ein Untersuchungsraum mit einem Radius von fünf Kilometern um den potenziellen Anlandungspunkt mit betrachtet, auf raumordnerische und umweltfachliche Planungshindernisse untersucht und im ROV berücksichtigt.

Auch am Festland sind planerische Konflikte zu erwarten, diese können aber erfahrungsgemäß durch kleinräumige Trassenvarianten und eine angepasste Bauausführung in der Regel weitgehend minimiert werden.