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Virtuelles Bauforum Altheim - St. Peter

Die Leitung Altheim – St. Peter auf einen Blick

Der geplante Ersatzneubau zwischen Altheim im Landkreis Landshut und St. Peter in Oberösterreich hat eine Gesamtlänge von rund 86 Kilometern und verläuft durch die Landkreise Landshut, Mühldorf am Inn und Rottal-Inn.

Die zunehmende Einspeisung regenerativer Energien und der damit verbundene aufkommende Transportbedarf in Südostbayern stellt die bestehende, circa 90 Jahre alte 220-Kilovolt-Leitung zwischen Altheim und St. Peter vor große Herausforderungen, da die Übertragungskapazitäten der Bestandsleitung in zunehmendem Maße ausgeschöpft sind. Bisher erfüllt die bestehende Leitung diese Transferaufgabe zwischen den Umspannwerken Altheim und St. Peter. Dabei geht es hauptsächlich um den Ausgleich von erneuerbaren Energien aus Deutschland mit Strom aus Pumpspeicherkraftwerken, der in Österreich erzeugt wird. Erschwerend kommt die konstante Verbrauchssituation, insbesondere im Bayerischen Chemiedreieck hinzu.

Um die Versorgungs-, Netz- und Ausfallsicherheit für die gesamte Region Niederbayern auch zukünftig sicherzustellen, wird die länderübergreifende Verbindung als 380-Kilovolt-Leitung ausgebaut. Auch für die europäische Netzentwicklungsplanung ist die Modernisierung der Leitung von zentraler Bedeutung. Mit dem Leitungsbauprojekt zwischen Altheim und St. Peter wird die Systemstabilität und die Versorgungssicherheit in der Grenzregion zwischen Deutschland und Österreich gestärkt. Hier arbeiten die beiden Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Austrian Power Grid eng zusammen.

Das Ersatzneubauprojekt gliedert sich in drei Planungsabschnitte und zugleich in drei Genehmigungsverfahren, die verfahrensrechtlich und zeitlich voneinander losgelöst sind:

Altheim - St. Peter Karte

Altheim - St. Peter Karte

Der nördlichste Abschnitt Altheim–Adlkofen (Abschnitt 1) ist sieben Kilometer lang und befindet sich im Landkreis Landshut. Geplant sind in diesem Teilabschnitt 19 Maststandorte.

Der mittlere Abschnitt Adlkofen–Matzenhof (Abschnitt 2) quert auf 66 Kilometer die Landkreise Landshut, Mühldorf am Inn und Rottal-Inn. Hier sieht die Planung 177 Masten vor.

Der südlichste Abschnitt Simbach–St. Peter (Abschnitt 3) ist 13 Kilometer lang und verläuft mit seinen 39 Masten innerhalb der Stadt Simbach im Landkreis Rottal-Inn.

Der letzte Teil des Ersatzneubaus befindet sich auf österreichischer Seite ab dem Inn im Zuständigkeitsbereich des österreichischen Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid, der für die Planungen in diesem Teil verantwortlich ist.

 

Zeitplan

Für den Abschnitt 1 hat TenneT den Planfeststellungsbeschluss im Sommer 2023 erhalten. Er wurde durch die Regierung von Niederbayern erteilt. Auf dieser Basis erlangte TenneT die Genehmigung und somit auch das Baurecht für den Abschnitt von Altheim nach Adlkofen. Seit Ende Juli 2023 befindet sich dieser Abschnitt im Bau. Die Inbetriebnahme dieses Abschnitts soll nach derzeitigem Stand im vierten Quartal 2024 erfolgen.

Für den Abschnitt 2 hat TenneT den Planfeststellungsbeschluss im August 2024 erhalten. Der Baubeginn erfolgte unmittelbar im Anschluss an die Genehmigung. Die Planfeststellungsunterlagen können bei Interesse unter diesem Link für den Abschnitt 2 eingesehen werden. Die Inbetriebnahme des Abschnitts soll im Frühjahr 2027 erfolgen.

Für den Abschnitt 3 von Simbach nach St. Peter in Oberösterreich hat TenneT im Januar 2023 den Planfeststellungsbeschluss erhalten. Unmittelbar im Anschluss wurde mit der baulichen Umsetzung begonnen. Die Inbetriebnahme des Abschnitts ist für Sommer 2024 geplant.

Freileitungen im Bau

Die sechs Bauphasen zur Errichtung einer Freileitung

Der Bau einer Freileitung lässt sich in mehrere Phasen unterteilen. Noch während der Genehmigungsplanung werden als bauvorbereitende Maßnahme sogenannte Baugrunduntersuchungen im Bereich der Maststandorte durchgeführt, um Informationen über den jeweiligen Baugrund zu erhalten.

Sobald eine Genehmigung für das Vorhaben vorliegt, beginnen die eigentlichen Bauarbeiten. Die durchschnittliche Bauzeit für einen Mast beträgt rund sechs bis acht Wochen.

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Die Bauphasen im Detail

Vor Baubeginn werden die Eigentümer, Pächter und Behörden in der Region informiert, um die im Detail zu berücksichtigenden Bauanforderungen und den Bauablauf abzustimmen. Die bauausführenden Firmen richten sich für die Zeit des Baus einen Bauhof mit Büro, Lagerflächen und Platz für Maschinen und Geräte ein. Von hier aus sorgen sie für den reibungslosen Bauablauf entlang der Trasse. Die eigentlichen Bauarbeiten beginnen mit der Einrichtung der Baustelle. Dabei werden Zuwegungen geschaffen und Bauzäune aufgestellt bzw. Arbeitsflächen hergestellt.

Zu Beginn der Bauarbeiten wird der genaue Maststandort gemäß den Koordinaten aus der Planfeststellung abgepflockt. Je nach Beschaffenheit des Bodens wird entweder die Flachgründung oder die Tiefgründung gewählt. Zu den Flachgründungen zählen die Plattenfundamente und die Stufenfundamente. Als Tiefgründungen bezeichnet man gerammte oder gebohrte Fundamente.

Direkt auf der Baustelle werden zunächst die Querträger und die einzelnen Mastschaftelemente - ähnlich dem Stockwerk bei Gebäuden - vormontiert und miteinander verschraubt. In der Regel hebt dann anschließend ein Mobilkran die einzelnen Mastbauteile in die entsprechende Höhe und Position.

Anschließend wird der Mast gestockt. Dabei wird zuerst das Mastunterteil auf das Fundament gesetzt und die Eckstiele miteinander verschraubt. Es folgen die Mastmitte, das Anbringen der Traversen und zuletzt die Mastspitze.

Für die anschließenden Seilzugarbeiten werden auf Trommeln aufgespulte Leiterseile und Blitzschutzseile an die Baustelle angeliefert. Bei den Seilzugarbeiten werden die Leiterseile mit Hilfe eines Vorseils eingebracht. Das Vorseil wird häufig mittels Helikopter ausgeflogen. An den Isolatorketten sind sogenannte Laufkästen (große Rollen) befestigt. Durch diese Laufkästen wird das Vorseil gezogen. An das Vorseil wird dann das eigentliche Leiterseil befestigt und mittels Winden eingezogen.

Nach der Beseilung ist der Mast fertiggestellt. Nun werden alle vorübergehend genutzten Flächen, Arbeitsflächen, Straßen und Wege in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Mobile Baustraßen (z. B. Baggermatten und Holzbohlen) werden ebenso abtransportiert. Die bauausführende Firma verlässt die Baustelle zusammen mit allen eingesetzten Geräten und Materialien.

Inbetriebnahme

Ein Teilabschnitt des Ersatzneubaus Altheim – St. Peter ist fertiggestellt, sobald alle Masten im Planungsabschnitt aufgestellt, komplett beseilt sind und die Leitung an die Endpunkte angeschlossen ist. Eine besondere Herausforderung ist es, die neue Leitung in das bereits vermaschte Leitungsnetz aufzunehmen. Erst nach einer Baukontrolle schaltet die Leitwarte die neue Leitung für den Dauerbetrieb frei. Präzise Netzberechnungen und eine hochwertige Baukontrolle garantieren dabei eine reibungslose Inbetriebnahme. An diesem Punkt ist ein Teil des Ersatzneubaus Altheim – St. Peter fertiggestellt!

Altheim - St. Peter Infomarkt Inbetriebnahme

Altheim - St. Peter Infomarkt Inbetriebnahme

Provisorien und Baueinsatzkabel

In einigen Bereichen des Ersatzneubaus kreuzt die neue Stromleitung die bestehende Leitung oder kommt ihr sehr nahe. In diesen Fällen werden Provisorien eingesetzt, um kürzere Leitungsabschnitte für die Dauer der Baumaßnahmen zu verlegen. Durch den Einsatz von Provisorien werden Abschaltungen der zu kreuzenden Freileitungen auf ein Minimum reduziert und so die Stromversorgung in der Region auch während der gesamten Bauphase sichergestellt.

Altheim - St. Peter Infomarkt Provisorien und Baueinsatzkabel

Altheim - St. Peter Infomarkt Provisorien und Baueinsatzkabel

 

Bei provisorischen Leitungen wird zwischen Freileitungsprovisorien und Baueinsatzkabeln unterschieden. Grundsätzlich werden Höchstspannungsprovisorien in Freileitungsbauweise geplant. Die Auswahl der Technik hängt aber von den individuellen örtlichen Bedingungen ab. Hierzu zählen der vorhandene Platz, die Bodenverhältnisse, Kreuzungen mit anderen Anlagen sowie weitere technische oder umweltfachliche Aspekte. Auch eine Kombination von Freileitungsprovisorien und Baueinsatzkabeln ist möglich.

 

Freileitungsprovisorien sind in der Regel etwa 14 Meter hoch und die Abstände der Provisorien zueinander betragen im Schnitt rund 200 Meter. Die Standsicherheit der provisorischen Bauwerke wird durch Verankerungen mittels Stahlanker und Auflastgewichten hergestellt.

Altheim - St. Peter Infomarkt Provisorien und Baueinsatzkabel 2

Altheim - St. Peter Infomarkt Provisorien und Baueinsatzkabel 2

 

Baueinsatzkabel kommen zum Einsatz, wenn aufgrund beengter Platzverhältnisse keine Freileitungsprovisorien aufgestellt werden können. Sie werden auf den Erdboden gelegt, weshalb keine Tiefbauarbeiten notwendig sind. Die Anzahl der Kabelsysteme – und damit die Flächeninanspruchnahme – ist abhängig von der benötigten Übertragungsleistung und dem eingesetzten Kabelmodell. In der Regel ergibt sich eine Trassenbreite von maximal zwölf Metern. Am Anfang und am Ende eines solchen Abschnitts stehen provisorische Übergangsbauwerke. Hier werden die Baueinsatzkabel mit den Leiterseilen der Freileitung verbunden und am Mastgestänge nach unten beziehungsweise oben geführt.

Altheim - St. Peter Infomarkt Provisorien und Baueinsatzkabel 2

Altheim - St. Peter Infomarkt Provisorien und Baueinsatzkabel 2

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Baubegleitungen

Arten der Baubegleitungen

1. Ökologische Baubegleitung

Die ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass gesetzlich festgeschriebene Belange des Umweltschutzes, insbesondere die des Arten- und Naturschutzes, in der Umsetzung des Ersatzneubauprojekts Altheim – St. Peter beachtet und eingehalten werden. Expertinnen und Experten sorgen in der Bauphase somit für den Schutz von Tieren und Natur. Im Projekt übernimmt unser Partner­unternehmen TNL Umweltplanung diese verantwortungs­volle Aufgabe und steht damit unserem Bauteam in allen Fragen des Umweltschutzes beratend zur Seite.

Auf den Baustellen arbeitet die ökologische Baubegleitung eng mit den Leitungsbauunternehmen zusammen. Dabei informiert sie die Bauteams über spezifische natur- und umweltbezogene Erfordernisse, klärt über den Sinn und Zweck der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen auf und sorgt für deren fachgerechte Durchführung. Darüber hinaus markiert das Team der ökologischen Baubegleitung Tabubereiche, prognostiziert Umweltbeeinträchtigungen und kümmert sich um die Beantragung aller nötigen umweltschutzrechtlichen Genehmigungen.

Bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen, wird die vorhandene Flora und Fauna dokumentiert. Das beinhaltet unter anderem: schützenswerte Bäume oder brütende Vogelarten. Auch während der laufenden Bauarbeiten werden in regelmäßigen Abständen Baustellenkontrollen durchgeführt. Nach Abschluss der Bauarbeiten findet eine Abschlussbegehung statt.

Altheim - St. Peter Infomarkt Ökologische Baubegleitung

Altheim - St. Peter Infomarkt Ökologische Baubegleitung

Altheim - St. Peter Infomarkt Ökologische Baubegleitung 2

Altheim - St. Peter Infomarkt Ökologische Baubegleitung 2

 

 

2. Bodenkundliche Baubegleitung

Um bei den Bautätigkeiten des Ersatzneubauprojekts Altheim – St. Peter die Flurschäden so gering wie möglich zu halten, kommt eine bodenkundliche Baubegleitung zum Einsatz. Um den gesetzlichen Bodenschutz einzuhalten, werden die Bauarbeiten von Expertinnen und Experten für Bodenkunde begleitet.

Die Aufgaben der Bodenkundlichen Baubegleitung

Die Bodenkundliche Baubegleitung kümmert sich um die Planung und Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz des Bodens. Durch alle Bauphasen des Ersatzneubaus Altheim – St. Peter hindurch, das heißt von der Bau­vor­bereitung bis zur Wiederherstellung der vorübergehend genutzten Flächen, beraten die Expertinnen und Experten der Bodenkundlichen Baubegleitung TenneT und die ausführenden Bauunternehmen zu Themen des Boden­schutzes. Dabei prüfen sie ebenfalls, ob die im Bundes-Bodenschutz-Gesetz und im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Bestimmungen eingehalten werden. Damit ist die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) die Schnittstelle zwischen Behörden, Planern und Baufirmen.

Damit eine bodenschonende Arbeitsweise möglich wird, müssen zunächst standortspezifische Besonderheiten auf den Baustellen ausgewiesen werden. Durch die Erfassung verschiedener Bodenparameter oder der Niederschlagswerte können die Bodenschutzexpertinnen und Bodenschutzexperten an die jeweiligen Standorte angepasste, umweltschonende Arbeitsweisen empfehlen. So hilft beispielsweise eine Bodenfeuchtemessung dabei, die Befahrbarkeitsgrenzen von Baumaschinen so festzulegen, dass der Boden durch die späteren Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt wird.

Altheim - St. Peter Infomarkt Bodenkundliche Baubegleitung

Altheim - St. Peter Infomarkt Bodenkundliche Baubegleitung

Die tägliche Arbeit am Ersatzneubauprojekt Altheim – St. Peter

Die Bodenkundliche Baubegleitung spielt nicht nur beim Thema Umweltschutz und bei Bodendenkmälern eine Rolle. Auch Landwirte und Förster, die auf die Erhaltung der Ertragsfähigkeit und Produktivität ihrer Flächen angewiesen sind, profitieren von der Arbeit der Bodenkundlichen Baubegleitung. Sie sorgt dafür, dass der durch die Baumaßnahmen vorübergehend beanspruchte Boden durch eine angepasste Arbeitsweise so geschützt wird, dass keine irreversiblen Schäden entstehen können. Dadurch können die betroffenen Landwirte und Förster ihre Flächen nach der Fertigstellung des Ersatzneubaus wieder vollständig nutzen. 

Zudem bewirken Rekultivierungsmaßnahmen, dass der Flächenverbrauch durch das neue Projekt möglichst gering ausfällt. Hierzu wird beispielsweise der Bodenaushub, der bei den Bodenarbeiten für das Herstellen der Fundamente anfällt, fachgerecht zwischengelagert. Somit kann dieser, nachdem die Masten errichtet sind, wieder ohne weitere Beeinträchtigungen an seinen Herkunftsort zurückverlagert werden. Sobald die Flächen nach Bauabschluss im rekultivierten Zustand wieder an die Flächeneigentümer übergeben werden, ist die Arbeit der Bodenkundlichen Baubegleitung erfolgreich abgeschlossen.

Altheim - St. Peter Infomarkt Bodenkundliche Baubegleitung 2

Altheim - St. Peter Infomarkt Bodenkundliche Baubegleitung 2

 

3. Archäologische Baubegleitung

Eine weitere Aufgabe ist die archäologische Baubegleitung.

Für die Archäologie hat der Boden vor allem eine wichtige Archivfunktion. So können – der Menschheit teilweise völlig unbekannt – bedeutende Zeugnisse der Kulturgeschichte im Boden verborgen liegen. In enger Abstimmung mit Landesdenkmalbehörden und Archäologen führen wir archäologische Untersuchungen frühzeitig vor der Bauphase durch, um Flächen mit kulturellem Erbe in unseren Planungen zu umgehen.

Anhand der Auswertung von Fotos, digitalen Geländemodellen und Informationen der zuständigen Behörden wird geprüft, ob sich Strukturen oder andere geschichtliche Hinweise erkennen lassen. In manchen Fällen finden sogar Befliegungen statt. Per Begehung suchen Mitarbeiter der Landesdenkmalschutzämter oder verifizierter Fachfirmen nach Scherben oder ähnlichen Fundstücken. Gibt es Hinweise auf archäologisch Bedeutsames, finden weitere Untersuchungen statt, um zu gewährleisten, dass im Vorfeld der Bauphase alle Funde gesichert und dokumentiert sind.

Altheim - St. Peter Infomarkt Archäologische Baubegleitung

Altheim - St. Peter Infomarkt Archäologische Baubegleitung

 

4. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Das Thema Sicherheit hat bei TenneT höchste Priorität. Wer auf Großbaustellen mit schweren Maschinen und Elektrizität arbeitet, muss hohe Sicherheitsstandards für die eigenen Beschäftigten und alle übrigen Beteiligten sicherstellen. Um Gefahrensituationen zu vermeiden, gilt bei TenneT der Grundsatz „safety first“.

Um langfristig eine Sicherheitskultur im Unternehmen und bei den beauftragten Partnerunternehmen zu etablieren, setzt TenneT seit einigen Jahren auf die sogenannte „Safety Culture Ladder“ (SCL). Nach dieser Richtlinie wird das Arbeitssicherheitsbewusstsein eines Unternehmens bewertet. Im Rahmen der SCL-Richtlinie wird beispielsweise überprüft, ob es in alltäglichen Arbeitssituationen jederzeit möglich ist, sicherheitsrelevante Aspekte zur Sprache zu bringen und mögliche Gefährdungssituationen sofort abzustellen. Im Rahmen ihrer unternehmensweiten Arbeitssicherheitspolitik hat TenneT die Safety Culture Ladder (SCL) sowohl zu einer Anforderung an das eigene Unternehmen als auch an alle Auftragnehmer gemacht.

Altheim - St. Peter Infomarkt Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Altheim - St. Peter Infomarkt Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Sicherheit beim Bau einer Freileitung

Bereits heute arbeitet TenneT unter anderem mit moderner Höhensicherung, Hubarbeitsbühnen und Fangzäunen, um das Arbeiten an Leitungen in großer Höhe möglichst sicher zu gestalten. Persönliche Schutzausrüstung gewährleistet, dass jeder Mitarbeiter auf einer Baustelle mit den notwendigen Mitteln wie Helm, Schutzkleidung und Lärmschutz ausgestattet ist. Für die Entwicklung und praktische Umsetzung von Sicherheitsstandards sorgt bei TenneT der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, der sogenannte SiGeKo. Er identifiziert mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle und entwickelt entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungssituationen.

Rückbau

Was ist ein Rückbau und wie funktioniert dieser?

Bei einem Ersatzneubau wird neben der Bestandsleitung eine komplett neue Leitung errichtet, bevor der Bestand zurückgebaut wird. Die alte Leitung kann jedoch erst nach der (Teil-)Inbetriebnahme der neuen Leitung abgeschaltet und abgebaut werden. Je nach Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen ist für den gesamten Rückbau der bestehenden Leitung zwischen Altheim und St. Peter ein Zeitraum von circa vier Jahren vorgesehen.

An manchen Stellen greift die Leitungsführung des Ersatzneubaus in die Bestandstrasse ein. Dort erfolgt ein unmittelbarer Rückbau der Bestandstrasse. An allen anderen Stellen erfolgt der Rückbau nach Inbetriebnahme des einzelnen Teilbereiches innerhalb eines Jahres nach Abschaltung des einzelnen Teilstückes.

Konkret soll die Gesamtinbetriebnahme des Ersatzneubaus Altheim – St. Peter im Jahr 2026 erfolgen. Der Rückbau soll bis zum Jahr 2027 abgeschlossen sein. Allerdings wird der Ersatzneubau Altheim – St. Peter abschnittsweise geplant, genehmigt und gebaut. Das heißt: Je nach Abschnitt wird der Rückbau einzelner Teilstücke früher oder später beginnen. Sobald eine Strecke gebaut und in Betrieb genommen ist, wird mit dem Rückbau der alten Leitung in diesem Abschnitt begonnen. Ein spezielles Vorgehen ergibt sich auf der Teilstrecke zwischen Tann und der Landesgrenze zu Österreich. Hier kann der vollständige Rückbau erst mit der Inbetriebnahme der einbindenden Leitung zum UW Pirach erfolgen. Zusätzlich müssen mögliche Bauzeitbeschränkungen berücksichtigt werden, die sich unter anderem aus ökologischen Vorgaben wie Brutzeiten oder Krötenwanderungen ergeben.

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Vorgehensweise

Pro Grundstück dauert der Rückbau mit den Arbeitsschritten Mastabbau, Fundamentrückbau, Geländeauffüllung mit lagenweiser Verdichtung und kompletter Wiederherstellung des Geländes circa zwei Wochen. Der sukzessive Rückbau der Bestandsleitung Altheim – St. Peter folgt einem klaren Ablauf:

Altheim - St. Peter Infomarkt Rückbau Vorgehensweise

Altheim - St. Peter Infomarkt Rückbau Vorgehensweise

 

Sicherung

An zu sichernden Stellen (wie z. B. Autobahnen, Bundes- oder Kreisstraßen) werden Schutzgerüste errichtet, um bei der Entfernung der Leiterseile keine Schäden zu verursachen.

 

Entfernung der Leiterseile

Die Leiterseile werden an den Abspannmasten durch Seilzüge entfernt und auf Trommeln aufgerollt. Das dauert bis zu einer Woche. Die Leiterseile werden schleiffrei demontiert. Das heißt, das Grundstück muss nur an den Standorten der alten Masten betreten werden, die Leiterseile werden von Abspannmast zu Abspannmast über einen Seilzug entnommen. Lediglich das zum Schluss hängende Zugseil aus Kunststoff wird teilweise über den Boden gezogen, dadurch entstehen allerdings keinerlei Flurschäden. Die Seiltrommeln werden anschließend mit 30-Tonnen-LKWs (etwa 12 Fahrten je Abspannabschnitt) abtransportiert.

 

Demontage der Masten

Die Masten werden mit Hilfe von Kränen demontiert und vor Ort in transportierbare Einzelteile zerlegt. Der Mast wird mit einem Mobilkran (Tragkraft zwischen 120 und 200 Tonnen) demontiert, der Stück für Stück „des alten Masten“ aus der Leitung hebt. Dafür wird die Verschraubung des Mastes an geeigneten Verbindungsstellen geöffnet. In Einzelteile zerlegt wird der Mast daraufhin abtransportiert – anfallender Stahlschrott kommt direkt in einen Container. Abschließend werden die Einzelteile abtransportiert (drei bis vier Fahrten pro Mast).

 

Fundamententfernung

Die alten Mastfundamente werden bis zu einer Bewirtschaftungstiefe von rund 1,50 Meter unter Erdoberkante entfernt. Anschließend wird das Fundamentmaterial im Container abtransportiert (ca. fünf Fahrten pro Mast).

 

Auffüllen der Fundamentgruben

Abschließend werden die Fundamentgruben mit geeignetem und ortsüblichem Boden entsprechend den vorhandenen Bodenschichten wiederverfüllt. Zuletzt wird das eingefüllte Erdreich unter Beachtung eines späteren Setzens, ausreichend verdichtet.

 

Da für den Rückbau temporäre Zuwegungen nötig sind, werden diese zunächst – falls nicht vorhanden – vorbereitet. Die temporäre Flächeninanspruchnahme wird im Planfeststellungsverfahren beantragt und genehmigt.

Grundstücksnutzung und Entschädigung

Dienstbarkeiten

Um Grundstücke für den Leitungsbau und damit zusammenhängende Arbeiten nutzen zu können, muss TenneT im Vorfeld die erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer und Nutzungsberechtigten einholen.

Für den dauerhaften Betrieb benötigt TenneT die sogenannte Dienstbarkeit. Diese sichert TenneT den Zugang und den Erhalt der Leitung am Grundstück. Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen und entsprechend entschädigt.

Vor einer vertraglichen Vereinbarung nehmen Mitarbeiter der von TenneT beauftragten Dienstleister zunächst Kontakt zu den Eigentümern auf und vereinbaren einen Termin für ein persönliches oder telefonisches Erstgespräch. Außerdem werden die Eigentümer über die Bedeutung der Dienstbarkeitseintragung und daraus resultierende Rechtsfolgen – beispielsweise eine Beschränkung der Aufwuchshöhe unter der Freileitung – aufgeklärt. Oft finden mehrere Gespräche statt, in denen alle Fragen bis ins Detail erörtert werden.

Wenn keine offenen Fragen mehr bestehen, erhält der Eigentümer die entsprechenden Formulare. In der Dienstbarkeitsbewilligung ist eine Erklärung enthalten, mit der TenneT dann einen Eintragungsantrag der Dienstbarkeit beim Grundbuchamt stellen kann. Außerdem werden die Entschädigungsvereinbarung, ein Lageplan der betroffenen Flächen und allgemeine Informationen zur Abwicklung übergeben. Mit Aushändigung bzw. Zustellung des Dienstbarkeitsformulars beginnt eine achtwöchige Frist, von der die Zahlung eines Zuschlags für gütliche Einigung abhängt.

Altheim - St. Peter Infomarkt Dienstsbarkeiten

Altheim - St. Peter Infomarkt Dienstsbarkeiten

Berechnung der Entschädigungszahlungen

Das novellierte Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0), welches am 17. Mai 2019 in Kraft getreten ist, bietet eine deutschlandweit einheitliche Berechnungsgrundlage für die Entschädigung von Höchstspannungsleitungen.

Diese Berechnungsgrundlagen legen fest, dass individuelle und regionale Besonderheiten vorrangig über die Verkehrswerte, sowie im Fall von Maststandorten, auf Grundlage des Gutachtens von Jennissen/Wolbring abgebildet werden.

Die Basis für die Entschädigungszahlungen bildet eine Rahmenvereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband. Alle Grundstückseigentümer werden nach denselben Grundsätzen entschädigt. Für betroffene Waldgrundstücke werden Waldwertgutachten angefertigt.

Im Einzelfall können individuelle Gegebenheiten auf den Flurstücken durch ergänzende Gutachten berücksichtigt werden – beispielsweise dann, wenn auf den Flächen Kulturen mit hohem Rohertrag angepflanzt werden, oder durch die Positionierung eines Mastes unwirtschaftliche Restflächen entstehen.

Alle Entschädigungszahlungen werden, nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, einmalig geleistet. Für wiederkehrende Zahlungen von Entschädigungen gibt es auch nach der Novellierung des NABEG keine rechtliche Grundlage. TenneT orientiert sich bei den Entschädigungszahlungen an den gesetzlich vorgegebenen Höchstwerten und reizt damit den rechtlichen Rahmen zugunsten der Eigentümer aus.

Altheim - St. Peter Infomarkt Entschädigungszahlungen

Altheim - St. Peter Infomarkt Entschädigungszahlungen

Kontakt

Markus Kretzler

Markus Kretzler

Referent für Bürgerbeteiligung
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Andrea Wels

Backoffice Kommunikation
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